Zukunft der Jugendverkehrsschulung in Schöneberg

1. Wie lange kann der Bezirk noch die bisherige Anlage nutzen?

Antwort: Zunächst bedanke ich mich für die Zuarbeit der Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur, die ich nachfolgend in die Beantwortung übernommen habe. Aufgrund der Kündigung der Nutzungsvereinbarung für das bisher genutzte Grundstück der Jugendverkehrsschule (JVS) am Sachsendamm 25 durch die Eigentümerin KGG GmbH & Co. KG ist das Schul- und Sportamt seit Längerem auf der Suche nach einem neuen Jugendverkehrsschulstandort. Die Verhandlungen mit der Eigentümerin über einen möglichen Verbleib der JVS am Standort Sachsendamm müssen als endgültig gescheitert eingeschätzt werden. Die Nutzungsvereinbarung für die JVS am Sachsendamm sieht vor, dass die Eigentümerin Ersatz für den JVS-Standort am Sachsendamm zu schaffen hat. Durch den Bezirk ist ein neuer Standort zu benennen. Das Schul- und Sportamt hat in Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern mehrere Potenzialflächen im Bezirk ermittelt und geprüft. Mit der Parkplatzfläche vor dem südlichen Eingang der Friedrich-Ebert-Sportanlage, Bosestr. 21, wurde eine als geeignet eingestufte Fläche für den neuen Standort der JVS identifiziert. Bei der Parkplatzfläche, die sich im Fachvermögen des FB Straßen befindet, handelt es sich um Straßenland. Der FB Straßen wurde durch das BA beauftragt, das Verfahren zur Einziehung des Straßenlandes einzuleiten. Nach abschließender fachübergreifender Abstimmung wird der FB Straßen nunmehr ein durch das Schul- und Sportamt zu finanzierendes Verkehrsgutachten in Auftrag geben, das als Grundlage für die beabsichtigte Einziehung des Straßenlandes dienen soll.

2. Wie lange wird es schätzungsweise dauern bis an anderer Stelle eine Jugendverkehrsschule (JVS) eingerichtet werden kann und welche wie wird eine Unterbrechungszeit überbrückt?

Zur Räumung und Herausgabe des Kaufgrundstücks ist Berlin erst verpflichtet, wenn die Jugendverkehrsschule an einem neuen Standort auf Kosten der KGG GmbH & Co. KG errichtet und an Berlin übergeben wurde. Das Bezirksamt geht daher davon aus, dass es keine Unterbrechungszeit geben wird.

Nachfragen:

  1. Welche einzelnen Maßnahmen werden an einem Ersatzstandort notwendig (Ankauf, Baurecht schaffen, Abrisse bisheriger Bauten, Flächenvorbereitung, Errichtung neuer Bauten und Anlagen,…)?

Bei dem oben genannten Grundstück an der Bosestraße handelt es sich um ein landeseigenes Grundstück im Fachvermögen des Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ein Grundstücksankauf entfällt somit. Die bau- und planungsrechtliche Zustimmung im Rahmen des notwendigen Bauantrages für den Neubau kann an diesem Standort in Aussicht gestellt werden. Selbstverständlich bedingt auch der Neubau einer Jugendverkehrsschule die dafür erforderlichen bauvorbereitenden Maßnahmen auf dem Grundstück sowie die für den Betrieb der Jugendverkehrsschule unerlässlichen (Hoch-) Bauarbeiten. Dies wird – vorausgesetzt die Baufirmen stehen zeitgerecht zur Verfügung – mehrere Monate in Anspruch nehmen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur ersten Frage.

2. Welche Maßnahmen wurden in den letzten 1 ½ Jahren getroffen um bei einem absehbaren  Ortswechsel möglichst unterbrechungsfrei das Angebot der JVS, das beiträgt die Unversehrtheit von Kindern abzusichern, zu gewährleisten ?

Auch hier verweise ich auf die Beantwortung der ersten beiden Fragen.

 

Die Antwort für das Bezirksamt erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski.