Wohngeldbearbeitung und Auszahlung

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1.)Wie viele Wohngeld-Anträge waren am 1. Januar 2023 noch nicht beschieden (bitte aufgeschlüsselt nach Antragseingang und Stand der Bearbeitung)?

Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da sich die gewünschten Daten nicht statistisch auswerten lassen. Es können lediglich die am Ende des Jahres anhängigen Anträge angegeben werden. Am 31.12.2022 waren insgesamt 760 Anträge anhängig, die sich in der Bearbeitung befanden, aber noch nicht beschieden waren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Monat Dezember 2022 insgesamt 566 Anträge eingingen, die angesichts der zu diesem Zeitpunkt durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von fünf bis sechs Wochen naturgemäß noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Die Zahl von 760 anhängigen Anträgen entspricht in etwa dem (früheren) Antragsaufkommen für 1,5 Monate und korrespondiert somit mit der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von fünf bis sechs Wochen. Die anhängigen 760 Verfahren stellen somit keine Rückstände dar.

 

2.)Wie viele neue oder auf Grund einer Ablehnung im Jahr 2022 neu gestellte Anträge auf Wohngeld Plus sind seit dem 1. Januar 2023 eingegangen?

Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da sich die gewünschten Daten nicht statistisch auswerten lassen. Es können lediglich die Antragstellungen insgesamt angegeben werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind insgesamt 2.606 Anträge (Erst- und Weiterbewilligung) eingegangen (Stand: 30.03.2023).

 

3.) Wie viele Anträge wurden bereits für welche Dauer beschieden und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge?

Von den ab dem 01.01.2023 gestellten Anträgen wurden insgesamt 1.018 Anträge beschieden (Stand: 30.03.2023).

Das Wohngeld soll nach § 25 Abs. 1 WoGG für zwölf Monate bewilligt werden. Der Bewilligungszeitraum kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden maßgeblichen Verhältnisse verkürzt oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Angesichts der hohen Arbeitsbelastung der Wohngeldstelle wurde diese Regelung sehr großzügig ausgelegt und in den Verfahren der jeweils längste vertretbare Bewilligungszeitraum gewählt. Unter Berücksichtigung dieser Regelung wurde die Länge der Bewilligungszeiträume bei den ergangenen Bewilligungsbescheiden wie folgt festgesetzt:

Bis 11 Monate: 208

 12 Monate:  421

 18 Monate:  97

 24 Monate:  292

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wird monatlich durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen aus dem IT-Fachverfahren DiWo (Digitales Wohngeld) aus den Daten zum Antragseingang und der Bescheiderteilung ermittelt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag im Jahr 2022 bei fünf bis sechs Wochen. Aufgrund der hohen Antragszahlen und der seitens der Bundesregierung den Wohngeldbehörden leider nicht gewährten Vorbereitungszeit konnten noch keine zusätzlichen Sachbearbeitenden eingesetzt werden (vgl. Antwort zu Frage 7). Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hat sich daher auf sieben Wochen erhöht. Sie liegt damit aber deutlich unter dem Berliner Durchschnitt, der bei zehn bis elf Wochen liegt.

 

4.)Wurden bereits alle Bescheide der „Bestandskund:innen“ neu berechnet und zur Auszahlung gebracht?

Die Überleitung aller nach altem Recht erlassenen Bewilligungsbescheide auf das neue Recht ist automatisiert zentral für Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 16.02.2023 erfolgt. Die neuen Beträge einschließlich der Nachzahlungen für die Zeit ab dem 01.01.2023 wurden mit der Zahlung für den Monat März 2023 Ende Februar ausgezahlt.

 

5.)Wurde von Antragsteller:innen Anträge auf Vorauszahlung gem. § 26a WoGG gestellt und wie wurde beschieden?

Nach § 26a WoGG kann eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Grundlage der vorläufigen Zahlung sind ausschließlich die für das Wohngeld maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG (Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach den §§ 5 bis 8 WoGG, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung nach den §§ 9 bis 12 WoGG und das Gesamteinkommen nach den §§ 13 bis 18 WoGG). Das bedeutet, dass im Grunde die Voraussetzungen für eine Wohngeldzahlung auch für eine vorläufige Zahlung festzustellen sind. Sobald die Voraussetzungen aber festgestellt sind, kann auch eine endgültige Bewilligung erfolgen. Damit wird auch vermieden, dass sich die Wohngeldbehörde mit dem vorläufigen Bescheid ein zweites Mal beschäftigen muss, was erhebliche personelle Kapazitäten binden und zu Lasten der Antragsbearbeitung insgesamt gehen würde. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung technisch noch nicht im IT-Fachverfahren eingerichtet wurde. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als verfahrensverantwortliche Stelle hat sich bei der technischen Umsetzung des Wohngeld Plus-Gesetzes darauf konzentriert, schnellstmöglich eine Bearbeitung nach neuem Recht zu ermöglichen. So war es möglich, dass schon in der ersten Januar-Woche eine Bescheiderteilung nach neuem Recht möglich war. Aus anderen Bundesländern, die Softwarelösungen anderer Anbieter nutzen, wird berichtet, dass die Software-Dienstleister diese Umstellung teilweise erst im Sommer fertigstellen werden. Angesichts der aktuellen Bearbeitungszeiten (vgl. Antwort zu Frage 3) kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass für die Bearbeitung voraussichtlich längere Zeit benötigt wird, wie es das Wohngeldgesetz in § 26a voraussetzt. Entsprechende Anträge wurden im Übrigen bisher nicht gestellt.

 

6.)In welcher finanziellen Höhe lagen die erteilten Bescheide (Spanne von …bis)?

10,00 EUR – 1.364,00 EUR monatlich

Auszahlungen unter 10,00 EUR sind nicht möglich, da ein Wohngeldanspruch nach § 21 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes nicht besteht, wenn das Wohngeld weniger als 10,00 EUR monatlich betragen würde.

 

7.)Wie viel Neueinstellungen kamen für die Bearbeitung der Wohngeldstelle seit Januar 2023 dazu, und wieviel kommen wann (in den nächsten Monaten) dazu?

Aufgrund der fehlenden Vorbereitungszeit konnten zum Inkrafttreten des Wohngeld Plus-Gesetzes noch keine zusätzlichen Mitarbeitenden eingesetzt werden. Eine Ausschreibung der Stellen für die Sachbearbeitung Wohngeld erfolgte bereits frühzeitig im November 2022, noch bevor die Stellenzusage der Senatsverwaltung für Finanzen vorlag. Die Auswahlgespräche wurden im Dezember und Januar durchgeführt. Mitte Februar war das Auswahlverfahren nach der Beteiligung der Personalvertretung mit einer Auswahlentscheidung abgeschlossen. Es wurden alle von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellten VZÄ besetzt. Nach erfolgter Auswahlentscheidung wurden die entsprechenden Anträge auf Umsetzung bei den bisherigen Behörden für die Ausgewählten gestellt, die beim Land Berlin angestellt sind. Der Zeitpunkt der Dienstaufnahme ist abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die abgebenden Behörden eine Umsetzung der Ausgewählten ermöglichen. In der Regel wird einer Umsetzung erst nach drei Monaten zugestimmt. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind folgende Dienstaufnahmen vorgesehen: vier Mitarbeiterinnen werden zum 01.04.2023, zwei zum 01.05.2023, drei zum 01.06.2023 und eine weitere Mitarbeiterin zum 01.07.2023 ihren Dienst in der Wohngeldstelle aufnehmen. Nach der Dienstaufnahme ist zunächst eine mehrmonatige Einarbeitung erforderlich, bevor die neuen Mitarbeitenden in der Wohngeldsachbearbeitung eingesetzt werden können.

 

8.)Hat die Bearbeitung der Wohngeldanträge Einfluss auf die Bearbeitung von WBS-Anträgen und wird für diese eine digitale Antragsstellung zu Anfang April 2023 möglich sein?

Die Bearbeitung der Wohngeldanträge hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung der WBS-Anträge. Die digitale Antragstellung (eAntrag) wird derzeit durch die verfahrensverantwortliche Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit T-Systems erarbeitet. Nach einer aktuellen Auskunft der Senatsverwaltung ist mit einer Einführung der elektronischen Antragstellung voraussichtlich im Sommer d. J. zu rechnen.

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