Transparenz bei der Hochkirchstr. 12/13 trotz Abwendungsvereinbarung herstellen

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Gestatten Sie mir bitte die Vorbemerkung, dass die Überschrift nicht
ganz zu den Fragen passt. Es wird der Eindruck erweckt, dass die
Transparenz durch die Abwendungsvereinbarung beeinträchtigt wird
und wieder hergestellt werden muss. Die Abwendungsvereinbarung
bzw. Abwendungserklärung durch Käufer von Wohnimmobilien bedeuten
immer eine zusätzliche Verbesserung gegenüber der gesetzlichen
Grundlage, die mit den sozialen Erhaltungsgebieten verbunden
sind. Vor diesem Hintergrund bleibt ein Vermieter weiterhin zivilrechtlich
verpflichtet Modernisierungsmaßnahmen seinen Mietern anzukündigen,
wenn die Kosten später umgelegt werden sollen. Nur durch
diese Ankündigung ist eine spätere Umlage überhaupt möglich. Es ist
also im Prinzip nicht möglich, Modernisierungsmaßnahmen zu beginnen
ohne dass die Mieter_innen davon erfahren, jedenfalls nicht solche,
die später auf die Miete umgelegt werden sollen.

1. Sind dem Bezirksamt, derzeitige Vermessungsarbeiten und
Bauarbeiten (im Erd- und Dachgeschoss) von RealInvest in der
Hochkirchstr. 12/13 in Schöneberg bekannt?

Vermessungsarbeiten im Erd- und Dachgeschoss sind dem Bezirksamt
nicht bekannt.

· Wenn ja, welche Sanierungs- bzw. Baugenehmigungen wurden
hier erteilt?

Für die beiden leerstehenden Erdgeschosseinheiten in der Hochkirchstraße
12 wurde ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 173
BauGB gestellt und positiv beschieden. Es handelte sich hier nach
Antragsprüfung durch die Stadtplanung um Instandsetzungsmaßnahmen
in den beiden Erdgeschosswohnungen. Die Maßnahmen
wurden in der Wohnung und insbesondere im Badezimmer (u.a. Austausch
der Sanitärelemente) durchgeführt.

· Wenn nein, inwieweit überprüft das Bezirksamt, ob es sich
hierbei um rechtmäßige bzw. genehmigungspflichtige Bauarbeiten
in einem Milieuschutzgebiet handelt?

Sobald Hinweise vorliegen, dass Bauarbeiten stattfinden, handelt der
Fachbereich Stadtplanung sofort. Es wird dann eine Stellungnahme
zu den eingegangenen Hinweisen und eine Darstellung der Bauarbeiten
eingefordert. Dann beginnt die erhaltungsrechtliche Prüfung der
geplanten Maßnahmen und es ergeht abschließend ein Bescheid
gemäß § 173 BauGB. Dieses Verfahren gilt auch, wenn ein entsprechender
Antrag eigenständig gestellt wurde.

2. Inwieweit könnte sich das Bezirksamt, bei möglichen Modernisierungsmaßnahmen,
moderierend zwischen den Mieter_innen
und dem Investor einschalten, um eine adäquate Modernisierungsvereinbarung
(ähnlich bei der BUWOG) zu erhalten?

Ich habe und werde mich immer moderierend zwischen den Mieterinnen
und Mietern und Vermietern einschalten, sobald dies von beiden
Seiten gewünscht wird.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich jedoch von dem Bauvorhaben
in der Gontermannstraße. Vorgesehen ist kein Austausch der Fenster,
sondern das Aufarbeiten der Doppelkastenfenster mit dem Einfräsen
einer Dichtung und Aufbringen einer Neulackierung.

Jörn Oltmann
Bezirksstadtrat