Wie weiter mit dem Neubarvorhaben „Am Mühlenberg“ B-Plan X-83?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Wie ist der aktuelle Stand des B-Plan Verfahrens „Am Mühlenberg“?

Antwort auf 1. Frage In seiner Sitzung am 16. August 2022 hat das Bezirksamt insbesondere den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 7-83 und dessen Begründung sowie die Anzeige des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) bei der zuständigen Senatsverwaltung beschlossen. Die Anzeige des Bebauungsplanes (sog. Rechtsprüfung) erfolgte bereits am 24. August 2022. Für die Rechtsprüfung ist gemäß AGBauGB eine Frist von zwei Monaten vorgesehen.

2. Frage Wie sieht der konkrete Zeitplan des Bauvorhabens aus (Jahr 2022/2023)?

Antwort auf 2. Frage Die Gewobag geht nach eigener Aussage in Abhängigkeit von der Festsetzung des Bebauungsplans und Erteilung der Baugenehmigung von einem Baubeginn im Frühjahr 2023 aus und sieht eine Bauzeit von rund 24 Monaten als realistisch an.

1. Nachfrage Inwieweit werden weitere Schritte der informellen Beteiligung seitens der GEWOBAG geplant?

Antwort auf die 1. Nachfrage Nach eigener Aussage der Gewobag ist eine Informationsveranstaltung vor Baubeginn im Rahmen der informellen Beteiligung geplant, um vor allem den unmittelbar von der Baustellentätigkeit betroffenen Mieter_innen eine Information zum Bauprojekt zu geben. In welchem Format diese organisiert wird, ist aktuell noch unklar. Dies hängt von den zum Zeitpunkt der Veranstaltung ggf. einzuhaltenden Corona-Regularien ab.

2. Nachfrage Nach welcher Gesetzregelung des BauGB wird bei diesem Projekt die Planreife beschlossen?

Antwort auf die 2. Nachfrage § 33 Baugesetzbuch (BauGB) enthält die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung, die sog. Planreife, die beim Bebauungsplan 7-83 jedoch nicht vorgesehen ist.