Wielandstr. 16/17: Zweites Baumgutachten möglichst früh vor dem Baubeginn berücksichtigen!
Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)
Mündliche Anfrage
des Bezirksverordneten Dr. Scherzinger (DIE LINKE)
Wielandstr. 16/17: Zweites Baumgutachten möglichst früh vor dem Baubeginn berücksichtigen!
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
meine sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantworte die mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Dr. Scherzinger
für das Bezirksamt wie folgt:
1. Frage
Inwieweit überprüft derzeit das Bezirksamt die Handlungsempfehlungen des Gutachter Konrads zum Schutz der Buche, die neben dem bezirklichen Gutachten von den Bewohner_innen der Wielandstr. 16/17 beauftragt wurden und wissenschaftlichen Kriterien entspricht?
Antwort
Das Gutachten erstellt durch das Sachverständigenbüro Konrad vom 6.03.18 ist den zuständigen Mitarbeitern des Umwelt- und Naturschutzamtes bekannt. Im Gutachten sind die Verbote der Baumschutzverordnung und daraus sich ergebende Handlungsempfehlungen benannt.
2. Frage
Fließen diese Handlungsempfehlungen in das bezirkliche Gutachten, das zu einem anderen und vor allem zu weniger konkreten Ergebnissen bezüglich der Rotbuche kommt, mit ein?
Antwort
Die im Gutachten Konrad benannten Forderungen sind als Auflagen zum Baumschutz in der erteilten Baugenehmigung vom 7.04.2017 aufgenommen. Zusätzlich besteht in der Baugenehmigung die Auflage zum Baumschutz, dass zur Sicherung der baumschutzgerechten Arbeitsweise die Kontrolle und die Dokumentation der Arbeiten auf der Baustelle durch einen externen Baumsachverständigen erforderlich sind (ökologische Baubegleitung).
Seitens der unteren Naturschutzbehörde wurde der Vorhabenträger mit Schreiben vom 4.04.2018 an die Einhaltung der Auflagen zum Baumschutz in der Baugenehmigung wie Einreichung des Baustelleneinrichtungsplans und Umsetzung von Wurzelschutzmaßnahmen erinnert.
Darüber hinaus besteht für das Umwelt- und Naturschutzamtes derzeit kein neuer Handlungsbedarf.
Nachfragen:
1. Frage
Wurden bereits mit den Architekten Baumschutzaspekte besprochen?
Antwort
Nein
2. Frage
Wann ist der konkrete Baubeginn geplant?
Antwort
Es liegt der Bauaufsicht noch keine Baubeginnanzeige vor; eine solche ist gem. § 72 Abs. 1 BauO Bln mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn bei dem BWA einzureichen. Nach Auskunft des Architekten wird mit der Bauausführung des Bauvorhabens höchstwahrscheinlich Ende des Jahres 2018 oder Anfang 2019 begonnen werden.
Der Sachbearbeiterin in der Bauaufsicht ist die Thematik bestens bekannt, sie wird unmittelbar, sobald die Baubeginnanzeige hier eingeht, die angesprochenen Aspekte zum Schutz der Buche mit dem Architekten klären. Das Umweltamt wird dann natürlich einbezogen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Berlin, 19. September 2018
Oliver Schworck