Werden Vorgaben des Bezirksamts für Bürgerinnen und Bürger nicht eingehalten?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

Frage 1:

Wie ist es möglich, dass sich Bürgerinnen und Bürger beschweren müssen, dass sie nicht in den für ihre Belange zuständigen Raum beim Sozialamt vorgelassen werden, obwohl sie für ihre Beratung (ohne Termin) zur Sprechstundenzeit da waren?

Antwort:

Im Amt für Soziales ist am Dienstag und Donnerstag offene Sprechstunde von 9 bis 12 Uhr. In den Bereichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Soziale Dienste wird, aufgrund des hohen Publikumsaufkommens, der Kundenstrom über eine Terminvergabe bis 11 Uhr reguliert, um sicherzustellen, dass die Betroffenen noch während der Sprechzeit bis 12.00 Uhr beraten werden können. Wer nach 11 Uhr kommt, kann an dem Tag leider nicht mehr während der Sprechstunde beraten werden.

Das Publikum wird über diese Regelung über die Internetseite des Amtes für Soziales sowie über die Schreiben, die den Antragstellern zu gehen, informiert.

 

Frage 2:

Worin liegt nach Meinung des Bezirksamtes die Ursache dieser Fehlentwicklung?

Das Bezirksamt erkennt in dieser Regelung keine Fehlentwicklung sondern eine im Sinne der Antragssteller liegende notwendige Regulierung der Abläufe.

Diese Sprechstundenregelungen, insbesondere im Fachbereich Soziale Dienste, sind zum einen den Sprechzeiten des Jobcenter geschuldet, da viele der hier Vorsprechenden nach dem Termin noch das Jobcenter aufzusuchen haben, um beispielsweise zur Behebung bestehender Obdachlosigkeit eine Kostenübernahme für eine Unterkunft vom Jobcenter zu erhalten. Diese ist zwingend dem Unterkunftsgeber vorzulegen, um die Unterkunft nutzen zu können.

Weiterhin ist das Publikumsaufkommen, gerade in den beiden genannten Bereichen, nach wie vor unvermindert hoch. Es ist aufgrund der schwierigen Personalsituation nicht möglich, die Nummernausgabe weiter auszudehnen, da die Zeit für die Beratungen ansonsten nicht mehr ausreichte.

In allen Fachbereichen des Amtes für Soziales sind nach wie vor viele Sachbearbeiter- und Sozialarbeiterstellen unbesetzt. Es ist, trotz häufiger Ausschreibungen, noch nicht gelungen, alle Stellen zu besetzen. Das ist bekanntermaßen kein spezifisches Problem des Amtes für Soziales und an dieser misslichen Situation wird sich voraussichtlich auch absehbar Zukunft leider nichts ändern. Bei einem Personalkörper, der von hoher Fluktuation geprägt ist und für den es auf dem Arbeitsmarkt keine in die Sachthemen eingearbeiteten Fachkräfte gibt, fallen vor einer tatsächlich produktiven Einsatzmöglichkeit neuer Kräfte längere Einarbeitungszeiten an. Dadurch wird die Personalknappheit zunächst zwar auf dem Papier, nicht jedoch sofort real behoben.

 

Nachfrage 1:

Wie hoch ist die Personalbesetzung in der o. g. Behörde?

Antwort:

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung : 36 Stellen / davon 8 unbesetzt

Hilfe zur Pflege: 48 Stellen / davon 6 unbesetzt

Leistungen des Grundbedarfs: 60 Stellen / davon 8 unbesetzt

Regionale Dienste: 31 Stellen / davon 5 unbesetzt

 

Es handelt sich hier sowohl um Vollzeit- als auch um Teilzeitstellen  und  ausgewertet wurden nur die Bereiche mit Publikumsverkehr.

 

Nachfrage 2:

Übersteigt der Fehlbestand des Personals in der o. g. Behörde den Durchschnitt?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da diese Daten nicht erhoben bzw. verglichen werden.