Volksentscheid zum Tempelhofer Feld-Gesetz respektieren

Ersetzung der Willensbekundung Drs. 0883/XX: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit dem Volksentscheids zum Tempelhofer Feld 2014 entschied die Bevölkerung mit 64,3% Zustimmung der Abstimmenden über ein Gesetz (ThFG) in dem sich das Land Berlin verpflichtet das Tempelhofer Feld mit seinen Naturhaushaltensfunktionen ( geschützte Arten, Biotope und Klima) und als Freizeit und Erholungsfläche zu erhalten. Das Land Berlin verzichtet auf sämtliche Rechtsgeschäfte die dem Erhalt zuwider laufen, u. A.: damit auch auf eine Bebauung.

Des weiteren ist das Tempelhofer Feld eines der seltenen Kaltluftentstehungsgebiete der Stadt und dient darüber hinaus u.a. den Feldlerchen als Gebiet des Artenschutzes.

Das unter eindeutigem Willen beschlossene Gesetz zum Tempelhofer Feld darf nicht verändert werden. Es gibt das demokratische Mehrheits-Votum von vielen Berlinerinnen und Berlinern, dass das Feld für Sport, Erholung und Freizeit genutzt wird, und diese demokratische Entscheidung muss von allen im Parlament vertretenen Parteien respektiert werden.

Eine Randbebauung lehnen wir ab, das wäre das Einfallstor um scheibchenweise das Tempelhofer Feld in seinem größten Flächenanteil der Allgemeinheit zu entziehen.

Die derzeit laufenden Diskussionen von einigen Poltiker_innen sind kontraproduktiv, wenn der Öffentlichkeit verkündet wird, dass es zu einem neuen Referendum kommen müsse.

Die BVV sieht das Votum zum Erhalt des Tempelhofer Feld als Grünfläche, als vorbildlich, fortschrittlich, bürgerfreundlich, klimafreundlich und kostenfrei.

Berlin, den 15.10.2018

BV Elisabeth Wissel, Linksfraktion