Schöneberg ohne Jugendverkehrsschule?

  1. Unter welchen (vertraglichen) Bedingungen wird die Jugendverkehrsschule am Sachsendamm derzeit genutzt?

Antwort auf Frage 1: Es besteht eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Krieger Grundstück GmbH aus dem Jahr 2005. Unter den dort vereinbarten Bedingungen wird die JVS am Sachsendamm derzeit genutzt.

2. Zahlt der Bezirk ein Nutzungsentgeld an den Grundstückseigentümer?

Antwort auf Frage 2: In der Vereinbarung steht unter Absatz II. 1.1: „(…) Ein Entgelt für die Nutzung (…) hat Berlin nicht zu entrichten.“ Dementsprechend ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten.

Nachfragen:

  1. Unter welchen Bedingungen kann die Jugendverkehrsschule am Sachsendamm ggf. weiter genutzt werden?

Antwort auf die 1. Nachfrage
Für eine dauerhafte Weiternutzung ist eine Einigung mit der Unternehmensgruppe von Herrn
Krieger zu erzielen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, kann die JVS am
Sachsendamm solange weitergenutzt werden, bis eine JVS an einem neuen Standort auf
Kosten der Unternehmensgruppe von Herrn Krieger errichtet und übergeben ist. Voraussetzung
dafür ist, dass der Bezirk der Unternehmensgruppe von Herrn Krieger ein geeignetes
Grundstück zur Verfügung stellt. Laut Vereinbarung Absatz II. 4.2 heißt es: „Zur Räumung (…) ist
Berlin erst verpflichtet, wenn die Jugendverkehrsschule an einem neuen Standort auf Kosten
von Krieger errichtet und an Berlin übergeben wurde (…).

2. Nachfrage: Ist der Erwerb des bisherigen JVS-Grundstücks durch den Bezirk möglich und wurde dies bei Verhandlungen angesprochen?

Antwort auf die 2. Nachfrage:
Das zuständige Stadtentwicklungsamt der Abteilung Facility Management und
Stadtentwicklung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Ankauf des bisherigen JVS-
Grundstücks durch den Bezirk grundsätzlich möglich. Allerdings setzt dies eine Bereitschaft zur
Veräußerung durch den Grundstückseigentümer voraus. Im Falle eines Ankaufs läge der
Verkehrswert des Grundstücks zwischen 774.020,00 € (Kaufpreis 2005 - 180,- €/m²) und einem
aktuellen Bodenverkehrswert von 450,- €/m² für eine gewerbliche Nutzung sowie 4.000,- €/m²
für eine M2 Nutzung. Die Gesamtfläche des Flurstück 96 (Flur 79, Gemarkung Schöneberg)
beträgt 4502 m².


Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadtrat Tobias Dollase.