Qualifizierte Überleitung der Regelstrukturen des Quartiersmanagementgebietes "Schöneberger Norden" (Wohnen am Kleistpark) gewährleisten

Ersatzantrag zu Drs. 0837/XX von SPD, DIE LINKEN, B90/DIE GRÜNEN

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit den zuständigen Stellen der
Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass im heutigen Fördergebiet Schöneberger
Norden nachhaltige soziale Strukturen bestehen bleiben und dass die Aufrechterhaltung der
soziokulturellen Arbeit über den „Verstetigungsprozess“ hinaus gewährleistet werden kann.

Dazu ist es notwendig, dass die Arbeit, die bis Ende 2020 vom Quartiersmanagement
Schöneberger-Norden geleistet werden wird, in ähnlicher Form bis zur Einrichtung des
sozialen Ankers (CAMPUS der Generationen) fortgesetzt werden kann.

Um dieses zu ermöglichen, soll der Bezirk und das Land Berlin zu gleichen Teilen Mittel zur
Verfügung stellen, mit denen 2 VZÄ finanziert werden sollen, die es einem Projetträger
ermöglichen, bis zur Inbetriebnahme des sozialen Ankers die folgenden Schwerpunkte zu
erarbeiten:

Die Vertiefung, Präzisierung und Anpassung des Konzeptes für den CAMPUS, in
Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten, Akteuren und Vertreter*innen der
Bürgerbeteiligung. Dieser Prozess soll transparent gestaltet werden; dabei sollen Wünsche
des Quartiersrats und der Bürger_innen des Quartiers berücksichtigt werden. Für die
Einbindung der Anwohnerschaft soll ein geeignetes Partizipationsformat entwickelt werden.
Die sozialen Netzwerke im Gebiet sollen auch nach 2020 gefördert und weiterhin stabilisiert
werden. Die Zwischenumsetzungen der sozialen Träger und Einrichtungen während des
Bauphase des Campus der Generation sollen begleitet und unterstützt werden.
Der Projektträger soll darüber hinaus die Fortführung der partizipativen Elemente des
heutigen QM Verfahrens wie den Quartiersrat und den Präventionsrat organisieren und
durchführen.

Der Projektträger soll bis zur Etablierung des sozialen Ankers eine Fortführung der
Nachbarschaftsarbeit zur Eindämmung der Folgewirkungen der Straßenprostitution eine
aktive Präventionsarbeit gegen Vandalismus, Jugenddelinquenz, Gewalt und Drogen im
Gebiet sicherstellen.

Darüber hinaus wird Das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen der
Senatsverwaltung eine Strategie zur Übernahme wichtiger Projekte in eine
Regelfinanzierung zu erarbeiten, damit diese Projekte langfristig gesichert werden können. In
den Fällen, in denen die Finanzierung von Projekten durch den bezirklichen Haushalt und die
Überführung in die bezirklichen Fachabteilungen nicht möglich ist, möge sich das BA beim
Senat für eine Regelfinanzierung aus Landesmitteln einsetzen. Dies ist besonders bei
Projekten von überbezirklicher Bedeutung sicherzustellen.

Begründung:

Ggf. mündlich