Milieuschutzbeirat in Tempelhof-Schöneberg bilden

Antrag: BV Dr. Christine Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, einen Milieuschutzbeirat – ähnlich wie im Bezirk Neukölln – zu bilden (vgl. Bezirksamtsvorlage Neukölln Nr. 275/17, Sitzung 5.12.2017). Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sind u.a. die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz.

Begründung:

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden seit August 2014 bei der Bearbeitung von Anträgen im Gebiet mit einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des BauGB sowie in Gebieten mit Aufstellungsbeschlüssen zu solchen Verordnungen vom Bezirksamt beschlossene Genehmigungskriterien angewendet.

- Der Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen. Er soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.

- Darüber hinaus soll der Beirat alle Fragen des Milieuschutzes im Interesse eines weitest gehenden Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung behandeln und Vorschläge für deren Bearbeitung und die Kommunikation gegenüber allen Beteiligten erarbeiten.

- Der Beirat ist berechtigt, sich darüber hinaus mit allen Fragen des Milieuschutzes zu befassen, beispielsweise mit deren Ausweitung und Verlängerung, mit Fragen der Rekommunalisierung, sowie mit der Kommunikation zwischen Bezirksamt und Mieter_innen, Öffentlichkeit, Senatsverwaltung etc.

- Die Mitglieder des Milieuschutzbeirates sollen nach einem öffentlichen Aufruf zur Beteiligung vom Bezirksamt vorgeschlagen werden und von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.

- Neben Verordneten aller Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung sollen Vertreter_innen von Mieter_innenschutzorganisationen und Vermieter_innenverbänden sowie von Schöneberger-Tempelhofer Mieter_inneninitiativen mit Stimmrecht am Beirat beteiligt sein.Vom Bezirksamt evtl. beauftragte Mieter_innenberatungsbüros sollen beratend teilnehmen. Für alle Mitglieder sollen Stellvertreter_innen benannt werden.

- Der Milieuschutzbeirat soll für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Tempelhof-Schöneberg nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zuständig sein und mindestens zwei Mal jährlich tagen.

DiesemAntrag liegt die Beschlussvorlage und dienBegründung des Bezirksamts Neukölln zugrunde, die ergänzt und erweitert wurde:

- www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-

bezirksamtes/bezirksamtsbeschluesse-2017/artikel.657632.php

und:

- www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-

verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/milieuschutz/milieuschutzbeirat.pdf

 

Berlin, den 08.01.2019

BV Dr. Christine Scherzinger, Linksfraktion

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