Vermeidung von Zwangsräumung

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

Mündliche Anfrage Nr. 5 zur 29. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.03.2019

Bezirksverordnete Wissel – Vermeidung von Zwangsräumung

 

Frage 1:

Wie viele drohende bzw. vollzogene Zwangsräumungen sind dem Bezirksamt 2018 und in diesem Jahr bekannt geworden?

 

Frage 2:

Versucht das Bezirksamt abwendend zu vermitteln und wie sind hierbei die Erfahrungen mit privaten Vermietern?

 

Nachfrage 1:

Gab es 2018 eine Zunahme von Zwangsräumungen in unserem Bezirk gegenüber 2017?

 

Nachfrage 2:

Um welchen sozialen Personenkreis handelt es sich bei denen, die von Zwangsräumung bedroht bzw. betroffen sind?

Die mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Wissel beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zahl der eingegangenen Informationen (von den Gerichten) über Räumungsklagen:            

2017     368

2018     343

2019      80

Zahl der angekündigten Zwangsräumungen:   

2017     289

2018     244

2019      58

Darüber, wie viele Zwangsräumungen tatsächlich durchgeführt wurden, erhält das Amt für Soziales keine Informationen.

 

Zu Frage 2:

Im Falle einer Information bzgl. Kündigung/ Räumungsklage/terminierte Zwangsräumung werden die betreffenden Personen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regionalen Sozialen Dienstes angeschrieben und erhalten ein Hilfeangebot. Wenn von Mietschulden betroffene Personen im Amt für Soziales vorsprechen bzw. einen Antrag stellen, veranlassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles Notwendige mit dem Ziel, den Wohnraum möglichst zu erhalten.

Nach den Erfahrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Soziales ist die Bereitschaft der Vermieter, das Mietverhältnis fortzusetzen, sehr unterschiedlich. Dies betrifft sowohl die privaten Vermieter als auch die Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften. Sie hängt einerseits damit zusammen, welche Erfahrungen der Vermieter in der Kommunikation mit dem Mieter macht und wie sehr er lösungsorientiert ist, andererseits auch mit der Ausrichtung der Geschäftspraxis der Vermieter. Auch die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, beeinflussen die Entscheidung der Vermieter. Haben nicht nur reine Mietschulden, sondern auch andere Gründe zur Kündigung geführt, etwa mutwillige und massive Beschädigung der Wohnung oder häufige Störung des Hausfriedens trotz Abmahnung, sind Vermieter oftmals nicht bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen.

        

Zu Nachfrage 1:

Aus den zu Frage 1 genannten Zahlen ist ersichtlich, dass im Jahr 2018 weniger Zwangsräumungen wegen Mietschulden beauftragt wurden. Ob  tatsächlich weniger Zwangsräumungen durchgeführt wurden als 2017, ist dem Amt für Soziales nicht bekannt.

 

Zu Nachfrage 2:

Es handelt sich um Personen unterschiedlichsten Alters und in unterschiedlichen Lebenssituationen (Alleinstehende, Alleinerziehende, Familien, Paare).

Oft sind sie mit ihrer aktuellen (Lebens-) Situation überfordert und es liegen soziale und/ oder gesundheitliche Einschränkungen vor.

Insbesondere bei drohender Zwangsräumung ist zugleich eine erhebliche Verschuldung festzustellen.