Verkehrsversuch Tempelhofer Damm

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Welchen Umsetzungsstand hat der Verkehrsversuch am Tempelhofer Damm?

Antwort auf 1. Frage

Das Bezirksamt hat dieses Vorhaben angeschoben und in der Planung weit vorangebracht, ist hinsichtlich der Umsetzung aber maßgeblich auf die Finanzierung und die Mitwirkung der zuständigen Abteilungen IV und VI der SenUVK angewiesen.

Zunächst sollen die im BVV Beschluss bestimmten „vorgezogene Maßnahmen“ mit Schwerpunkt geschützte Radverkehrsanlagen umgesetzt werden.

Die finanzierende Senatsverwaltung fordert aus haushaltsrechtlichen Gründen, auch dafür die Aufstellung einer Bauplanungsunterlage (BPU). Dabei handelt es sich um eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit Kostenberechnung, die mit weiteren ergänzenden Unterlagen, zu einer „Haushaltsunterlage“ wird, an die bestimmte Anforderungen gestellt werden.

Die BPU befindet sich aktuell in der Erarbeitung. Das Bezirksamt bearbeitet den planerischen und straßenbaulichen Teil, die Abteilung VI der SenUVK bearbeitet mit dem „Generalübernehmer für Lichtsignalanlagen“ die Kostenberechnung („Punktbewertung“) für die Umprogrammierung bzw. den Umbau von Lichtsignalanlagen. Beide Teile werden anschließend durch das Bezirksamt zusammengefügt, der SenUVK Abt. IV übergeben und durch diese ergänzt und zur Prüfung bei der SenSW eingereicht.

Das Einreichen der BPU ist, soweit aktuell zwischen Bezirksamt und SenUVK abgestimmt, für ca. Ende September 2020 vorgesehen.

Eine rechtzeitige Prüfung und Festsetzung der BPU vorausgesetzt, sollen die Maßnahmen dann ausgeschrieben in 2021 umgesetzt und fertiggestellt werden.

2. Frage

Kann das Bezirksamt möglichst genau den Zeitpunkt der Fertigstellung nennen?

Antwort auf 2. Frage

Siehe Antwort zu Frage Nr. 1.

1. Nachfrage

Ist es richtig, dass die Fertigstellung des Micro-Hubs am T-Damm zeitlich vor den Beginn von Bauarbeiten für den Verkehrsversuch gesetzt ist, der Wirtschaftsverkehr also Priorität vor dem Individualverkehr auf dem Rad bekommt?

Antwort auf die 1. Nachfrage

Nein, diese Aussage ist nicht richtig.

Der MicroHub am TeDamm ist ein Projekt der DB Station&Service AG Smart City | DB , welches der Bezirk mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Straßen- und Grünflächenamt unterstützt hat und unterstützt. Dieses Projekt ergänzt den Verkehrsversuch und unterstützt alternative Lieferformen auf der letzten Meile. Eine direkte Abhängigkeit besteht NICHT, wohl aber besteht eine absichtliche Parallelität. Unterschiedliche Zeiträume der Realisierung ergeben sich ausschließlich aus dem Umstand, dass es sich bei dem Micro-Hub um ein Pilotprojekt und somit um eine, zeitlich befristet genehmigte, temporäre Anlage ohne bauliche Änderungen handelt, für die entsprechend geringere Planungs- und Genehmigungsvorläufe erforderlich sind.

2. Nachfrage

Wie reagiert das Bezirksamt auf die regelmäßigen Proteste von Anwohnenden und Fahrradinitiativen (jeden 1. Dienstag im Monat um 8 Uhr vor dem Tempelhofer Rathaus), die eine zügigere Umsetzung eines BVV-Beschlusses fordern, der am 20.9. seinen 3. Geburtstag feiert?

Antwort auf die 2. Nachfrage

Das Bezirksamt hat, abweichend vom Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz der Berliner Verwaltung, selbst die Initiative für die Anlage eines geschützten Radweges auf einer Bundesstraße ergriffen, ein Planungsbüro und ein Büro für die Moderation der erforderlichen Beteiligungsverfahren beauftragt, das Vorhaben auf den Weg gebracht und begleitet.

Es setzt sich laufend und hartnäckig dafür ein, dass bei allen zuständigen Stellen das Vorhaben Radverkehr Tempelhofer Damm prioritär bearbeitet wird, und ist damit aktuell auch erfolgreich.Das Bezirksamt verfolgt dasselbe Ziel, wie die „Protestierenden“, dass die vorgezogenen Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Der Unterschied ist, dass die Proteste verkennen, welche verfahrensseitigen Schritte zwingend zu beachten sind bei einer Maßnahme, die auch für die Anlage von geschützten Radstreifen drei LSA umsetzen muss und kleinere bauliche Maßnahmen erfordert.
Darüber hinaus hat die das Projekt begleitende Leitliniengruppe, in der u.a. in persona diejenigen, die die monatlichen Proteste organisieren, vertreten sind, in seiner Sitzung vom 13.11.2019 beschlossen, keine punktuellen oder abschnittweisen Maßnahmen umzusetzen. An diesen gemeinsamen Beschluss sieht sich das Bezirksamt gebunden. Er wurde auch in der letzten Leitliniengruppe, die am 9.9.2020 st6attfand nicht aufgehoben oder angezweifelt. Beide Seiten waren sich einig, dass vorgezogene Maßnahmen für Teilstücke der Strecke eine Scheinsicherheit für Radfahrende erzeugen. Insbesondere an den Knotenpunkten kann sie zu sehr gefährlichen Situationen führen. Deshalb wurde gemeinsam für die Radverkehrsanlage festgelegt: „Oberste Prämisse ist hier jedoch, nur gänzlich unstrittige Teilabschnitte auszuschreiben, um kein Stückwerk aus geschützten und ungeschützten oder fehlenden Radwege-Abschnitten auf dem Tempelhofer Damm zu schaffen, sondern den festgelegten Leitlinien zu folgen und eine durchgängig geschützte Radverkehrsanlage zu realisieren.“ (Protokoll der Leitliniengruppe vom 13.11.2019).

Im Zuge der wegen der Corona-Pandemie eingeführten Pop-Up-Radwege forderten die Radverbände, deren Vertreter im Leitliniengremium selbst vertreten sind,  am Tempelhofer Damm, trotz der o.g. Vereinbarung, einen Pop-Up- Radweg einzurichten. Dies lehnten nach intensiver Prüfung und Abwägung das Bezirksamt und die SenUVK aus den o.g. Gründen der Sicherheit an den Knotenpunkten ab. Dies hat der Leiter der VLB, Herr Haegele, im Bezirklichen FahrRat am  20.08.2020 auch noch einmal wiederholt.
Auch das Bezirksamt hat wiederholt die Initiatoren auf den Widerspruch zwischen der abgesprochenen Vorgehensweise und den nun stattfindenden Protesten angesprochen und bedauert sehr, dass dieser Widerspruch nicht zu einem veränderten Verhalten führt.