Veranstaltung zu 100 Jahre Groß-Berlin-Gesetz

Antrag: BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa im kommenden Jahr eine Veranstaltung zum hundertjährigen Bestehen des Groß-Berlin-Gesetzes durchzuführen. Hierbei soll die Schöneberger bzw. Tempelhofer Perspektive auf die damalige Verwaltungsreform und ihre Folgen eine Rolle spielen.

Zudem sollen dazu Vertreter_innen aus der Partnerstadt Chareton-le-Pont eingeladen werden, um mit ihnen einen Austausch über die aktuell in Paris geplante Verwaltungsreform („Grand Paris“) zu ermöglichen.

 

Begründung:

Mit dem Beschluss über die Vergrößerung Berlins 1920 (Groß-Berlin-Gesetz) wurde ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Stadt gesetzt, durch den das heutige Gebiet unseres Bezirks Teil der Stadt Berlin wurde. Dies ist mehr als ein Grund zu feiern.

Die vorgeschlagene Veranstaltung soll historische Aspekte rund um die Entstehung des Groß-Berlin-Gesetzes und des vorher existenten Zweckverbands Groß-Berlin (1912-20) vertiefen und dabei die Sicht der sich damals außerhalb von Berlin befindlichen Ortsteile, die heute unseren Bezirk ausmachen, beleuchten.

Eine Einladung unserer Partnerstadt Chareton-le-Pont bietet sich insofern an, als dass auch in Paris über eine ähnliche Verwaltungsreform („Grand Paris“) nachgedacht wird, die Chareton-le-Pont ebenfalls betrifft und die Veranstaltung somit an einen aktualisierenden und internationalen Charakter gewinnt.

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