Umwidmung eines Anliegerwegs

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage
Welche Kriterien waren bei der Umwidmung des Anwohnerwegs (Verkehrszeichen 250, Verbot von Fahrzeugen aller Art und Zusatzschild Anwohner frei) Hossauerweg 1-25 zu einer normalen Durchfahrtsstraße entscheidend?

Antwort auf 1. Frage
Eine Umwidmung des Hossauer Weges fand nicht statt. Der Hossauer Weg war und ist für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Entgegen Ihrer Aussage war der Hossauer Weg mit dem Z.250 + Zz 1020-30 (Anlieger frei) beschildert.

Die im Hossauer Weg ansässige Dachdeckerei sowie der Fachbereich Straßen wandten sich an die Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Anordnung verkehrlicher Maßnahmen in diesem Bereich. Hintergrund sind Belieferungen der Dachdeckerei mit großen Lastkraftwagen, die nach Belieferung, bisher an der Einmündung Fleschweg, gezwungen waren nach rechts abzubiegen (Beschilderung mit Z.250 + Zz 1020-30 „Anlieger frei“ im Hossauer Weg).

Diese Abbiegemanöver führten zu Beschädigungen an Fahrzeugen sowie an Bordsteinen im Flesch- und Hollabergweg. Teilweise wurden Anwohnende auch aus ihren Häusern geklingelt und darum gebeten, ihre korrekt abgestellten Fahrzeuge wegzufahren. Die großen Lastkraftwagen mussten bisher zunächst durch den Fleschweg und anschließend durch den Hollabergweg fahren und dabei enge Kurven passieren. Um dies zukünftig zu vermeiden, wurde die Beschilderung versetzt, um die Lastkraftwagen weiter geradeaus durch den Hossauer Weg rauszuleiten. Zusätzlich wurde dafür an der Kreuzung Hossauer Weg, Benzstraße und Martiusweg ein Bord durch den Fachbereich Straßen baulich versetzt. Auch wurde ein Haltverbot gesetzt, um die benötigte Schleppkurve der Lastkraftwagen zu gewährleisten. Während der Einzelfallprüfung des Antrages stand die Straßenverkehrsbehörde in regem Austausch mit der Dachdeckerei. Diese bemühte sich vorab, ihr Grundstück von hinten über die Benzstraße zu erreichen und wollte dazu ein Stück Land der Deutschen Bahn erwerben. Aufgrund des derzeitigen Ausbaus der Dresdner Bahn, war diese nicht bereit, ein Teilstück zu verkaufen. Eine andere Möglichkeit an das Grundstück zu kommen, existiert aktuell nicht.

2. Frage
Wurden die Anwohnenden zeitnah über die Änderung informiert und die Änderung begründet?

Antwort auf 2. Frage
Die Anwohnenden wurden im Vorfeld nicht über die verkehrliche Maßnahme informiert. Eine solche Information sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht zwingend vor und kann aus personellen und zeitlichen Gründen nicht gewährleistet werden. Nach Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen gab es zahlreiche Anfragen der Anwohnenden, welche stets gründlich und ausführlich von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet wurden.

1. Nachfrage
Ist die Umwidmung temporär oder dauerhaft eingerichtet?

Antwort auf 1. Nachfrage
Wie bereits erwähnt, fand hier keine Umwidmung im klassischen Sinne statt. Derzeit ist diese verkehrliche Maßnahme ohne zeitliche Befristung angeordnet. Nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Dresdner Bahn plant die Dackdeckerei, laut eigenen Aussagen, den Bau einer neuen Zuwegung zum Grundstück. Das Rechtsamt prüft derzeit die angeordnete Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde nach Eingang eines Widerspruches. Weitere Schritte sind daher von der Entscheidung des Rechtsamtes abhängig und bleiben abzuwarten.

2. Nachfrage
Wurden Anregungen von Anwohnenden geprüft, so dass der Hossauerweg in seinem Abschnitt Hausnummer 1-25 für den motorisierten Durchgangsverkehr zu einer Sackgasse würde?

Antwort auf 2. Nachfrage
Die Schaffung einer Sackgasse im Hossauer Weg würde das angesprochene Problem erneut herstellen. Lieferfahrzeuge hätten erneut keine reale Möglichkeit, das Grundstück der Dachdeckerei zu erreichen.  Eine Anordnung weiterer verkehrlicher Maßnahmen ist daher vorerst nicht geplant.

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