Löhne auf Sittenwidrigkeit bei „Aufstockern“ durch das Jobcenter überprüfen

Antrag: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Löhne bei sogenannten Aufstockern – Leistungsempfänger_innen – des Jobcenters verpflichtend nach Sittenwidrigkeit überprüft werden.

Hierzu muss vom Jobcenter, bei der Abgabe von Einkommensbescheinigungen durch Abmeldung in Arbeit mit der Vorlage des Arbeitsvertrages, in jedem Einzelfall überprüft werden, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch gezahlt werden.

Liegt eine Sittenwidrigkeit des Lohns unter dem Mindestlohn vor, soll das Jobcenter Kontakt mit diesem Arbeitgeber aufnehmen und ggf. Sanktionen gegen ihn einleiten.

Der Jobsuchende soll in diesem Fall die Arbeit auch nicht annehmen müssen.

 

Begründung:

Arbeitssuchende, die über das Jobcenter eine Stelle vermittelt bekommen, haben unter Androhung von Sanktionen nicht die Möglichkeit sich solchen „Arbeits-Angeboten“ zu entziehen. Das führt allgemein dazu, dass trotz Arbeit viele Menschen von solcher Entlohnung nicht leben können und weiter Leistungen vom Jobcenter beantragen müssen. Es muss auch im eigenen Interesse der Kommune liegen, Dumpinggeschäftsmodelle nicht zu unterstützen. Verantwortungslose Unternehmen dürfen nicht mit Arbeitskräften vom Jobcenter unterstützt werden. Die Entlohnung muss ein Leben in Würde zu führen möglich machen.

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