Klimaschutzplan für Tempelhof-Schöneberg - emissionsneutrales Bezirksamt

Antrag: BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Tempelhof-Schöneberg ruft den Klimanotlage aus und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen als eines ihrer vorrangigsten Ziele an.

Dazu soll unter Federführung des bezirklichen Klimaschutzbeauftragten ein Klimaschutzplan für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg entwickelt werden. Dieser Klimaschutzplan bezieht sich auf die Emissionen, die direkt durch das Bezirksamt entstehen, und soll darstellen,

  1. wie sich die Emissionen (Energie- und Materialverbrauch) innerhalb des Geschäftsbetriebs des Bezirksamts aufteilen
  2. mit welchen Maßnahmen Emissionen direkt gesenkt werden können
  3. mit welchen Maßnahmen Emissionen kompensiert werden können (z.B. durch Baumpflanzungen, Ausbau von Grünflächen und Kleingärten u.a. als natürlicher Kohlenstoffspeicher im Bo-den)
  4. wie eine öffentliche Beteiligung der Bevölkerung sowie relevanter Akteure aus der Zivilgesellschaft (Fridays for Future/Scientists for Future, Kleingartenverbände, Natur- u. Umweltschutz-organisationen etc.) erfolgen kann.  

Ziel des Klimaschutzplans soll ein emissionsneutrales Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zum Jahr 2030 sein. Der Bericht ist zum Ende des Jahres der BVV vorzulegen; dem zuständigen Fachaus-schuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ist laufend zu berichten.

Begründung:

Der Klimawandel ist Realität. Bewegungen wie Fridays for Future und Extinction Rebellion zeigen der Politik auf, dass unverzüglich Maßnahmen gegen den Klimawandel notwendig sind. Hierbei gilt das Motto: „Think global - act local“. Die Klimanotlage ist bereits von mehreren Bezirken und dem Abgeordnetenhaus erkannt worden.

Dass bereits Einzelmaßnahmen im Bezirksamt durchgeführt werden, ist unbestritten. Ziel des Klimaschutzplans ist es, auf den bestehenden Maßnahmen aufzubauen, um ein koordiniertes Vorgehen zwischen den einzelnen Ämter zu ermöglichen, was notwendige Grundlage einer gesamtheitlichen Strategie für das Bezirksamt ist.

Emissionsneutralität darf nicht mit Emissionslosigkeit verwechselt werden, was die Unterpunkte b) und c) berücksichtigen. Auch ist es wichtig, sich im Klimaschutzplan zunächst auf das Bezirksamt und dessen Geschäftsbetrieb zu konzentrieren (Punkt a), um möglichst effektive und umsetzbare Maßnahmen in die Wege zu leiten. Der Partizipationsprozess (Punkt d) soll sicherstellen, dass die Maßnahmen nicht nur in der „Black Box“ des Bezirksamts entwickelt werden, sondern auch not-wendige Anregungen von außen bekommt.

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