Entfernung der Spielhallen-Werbung bei geschlossenen Einrichtungen

Antrag: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, damit die Werbung für Spielhallen an den schon seit vielen Monaten geschlossenen Läden entfernt wird.

Begründung:

Nach dem Inkrafttreten des Spielhallen-Gesetzes wurden viele Spielhallen geschlossen. Diese stehen seit langer Zeit leer, jedoch ist immer noch die Werbung vor den ehemaligen Einrichtungen als Reklame sichtbar. Es ist mehrheitlicher Konsens, dass Spielhallen aus vielen Gründen nicht wünschenswert sind. Dazu gehört auch die Werbung für Glücksspiele an den Scheiben und Türen der ehemaligen Läden. So, wie es selbstverständlich geworden ist, dass keine Zigarettenwerbung betrieben werden darf, muss dies auch für die Werbung für Glücksspiele gelten.

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