Nachbesetzung und Übergabe der Stelle der Koordination für Flüchtlingsangelegenheiten

Ab wann kann die nachzubesetzende Stelle der Koordination für Flüchtlingsangelegenheiten ausgeschrieben werden?

Die Stelle wird ausgeschrieben, sobald die personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Hierunter sind notwendige Anpassungen der Aufgabenkreisbeschreibung und des Anforderungsprofils zu verstehen, welche sich in der Bearbeitung befinden.
Bis zur Stellenbesetzung wird das Aufgabengebiet Koordination von Flüchtlingsangelegenheiten im Geschäftsbereich der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration vertretungsweise bearbeitet.

Welches Verfahren wird für die Nachbesetzung angewendet, und welche Kriterien sind für die Auswahl der neuen Koordination maßgeblich?

Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung der Stelle. Maßstab für die Stellenbeschreibung ist das Anforderungsprofil.

Welche konkreten Ziele und Prioritäten ergeben sich aus den Erfahrungen der bisherigen Arbeit für die zukünftige Koordination für Flüchtlingsangelegenheiten?

Wesentliche Ziele bestehen in der Gewährleistung der Koordination und des Informationsflusses sowie der Etablierung bzw. Betreuung eines Netzwerkes in der bezirklichen Arbeit mit Geflüchteten.

Wie ist der Übergabeprozess zwischen der bisherigen Stelleninhaberin und der neuen Koordination geplant?

Im Rahmen des Wissenstransfers dokumentiert die bisherige Stelleninhaberin ihr Wissen und bereitet eine strukturierte Grundlage für die Einarbeitung der Nachfolge auf. Die Dokumentation der wichtigsten Informationen und Erfahrungen der bisherigen Stelleninhaberin erleichtern somit den Einstieg der Nachfolge.
Die Antwort erfolgte durch Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann