Leichte Sprache in Publikationen des Bezirks
Kleine Anfrage Nummer:0002/XX der BV Martin Alexander Rutsch
1. Welche Publikationen des Bezirks (Informationsbroschüren, Webinhalte usw.) werden zusätzlich in sogenannter ,,leichter Spracheˮ veröffentlicht?
2. Sind diese in allen
a) öffentlichen Einrichtungen des Bezirks
b) - soweit bekannt- in allen Behinderteneinrichtungen erhältlich?
3. Gibt eine für die Bezirke verbindliche, landesweit einheitliche Richtlinie für den Einsatz von leichter Sprache in Veröffentlichungen?
4. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, das Angebot an Publikationen in leichter Sprache zu optimieren?
Antwort:
Zu 1.
Folgende Publikationen im Bezirk werden in „Leichter Sprache“ veröffentlicht:
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung gibt eine eigene Broschüre:
„Schöneberger Norden barrierefrei –er-leben. Wegweiser für Frauen mit Behinderung in Leichter Sprache.“ heraus.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/batempelhofschoeneberg/abtgessoz/gessozbhb/schoeneberger_norden_barrierefrei_er_leben_broschuere.pdf?start&ts=1429177248&file=schoeneberger_norden_barrierefrei_er_leben_broschuere.pdf
Über die Frauenbeauftragte ist die Broschüre „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung“ – (Hrsg.: BIG/Sen AIF) erhältlich.
Seite: 2/6
Über das bezirkliche Sozialamt sind folgende Publikationen erhältlich:
„Ratgeber für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache“ (Hrsg. BMAS) PDF zum Download:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a722-persoenliches-budgetbroschuere.html
„Das trägerübergreifende persönliche Budget und Praxisbeispiele“ in einfacher und leichter Sprache (Hrsg. BMAS).
PDF zum Download:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a749-rat-geber-behinderungbarrierefrei.html
„Hilfen von der sozialen Sicherung für alle Menschen in leichter Sprache“ PDF zum Download:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a721l-soziale-sicherung-leichtesprache.html
„Rat-Geber für Menschen mit Behinderung in der europäischen Union in leichter Sprache“ PDF zum Download:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a812l-rat-geber-europa-barrierefrei.html
Im Bürgeramt/ Wahlamt liegt die Broschüre „Wählen leicht gemacht“, in Leichter Sprache, (Hrgs. Landeswahlamt) aus.
Die Berliner Volkshochschulen, auch die Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg, sind Partner vom Projekt „Berliner Erwachsenenbildung Inklusiv“ (ERW-IN). Alle Kursangebote in Leichter Sprache werden in Zusammenarbeit von Volkshochschulen und ERW-IN in einer Broschüre und im Internet veröffentlicht. Die Broschüre und die Darstellung im Internet sind in Leichter Sprache verfasst http://www.erw-in.de/index.php
Informationen zu VHS-Kursen in Leichter Sprache und ein Link zur Kurssuche werden auf der Website der Volkshochschule angeboten:
http://www.berlin.de/vhs-tempelhof-schoeneberg/angebotekurse/angebotsueberblick/inklusive-angebote/#leicht
eite: 3/6
Auf der Website der VHS Tempelhof-Schöneberg wird außerdem zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen in Leichter Sprache verlinkt:
http://www.berlin.de/vhs/service/geschaeftsbedingungen/artikel.421107.php
Im Bereich des Quartiersmanagements werden vom Team Quartiersmanagement und der Webredakteurin für die Seite www.schoeneberger-norden.de von Beginn an (1999) auch schwierige Sachverhalte verständlich dargestellt, so dass möglichst viele Menschen verstehen können und somit auch an den Quartiersprozessen teilhaben können.
Sobald Texte in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden, werden diese auf der Website veröffentlicht (Bsp.: http://schoeneberger-norden.de/Prostitutionsgesetzsexuelle-Selbstbestimmung.4614+M5124dd51690.0.html? &L=0 ).
Die internetgerechte Aufbereitung von QM-Inhalten umfasst zumindest einfache, verständliche Texte im Intro, vertiefende Texte und Inhalte können bei Bedarf vertiefend über weiterführende Links abgerufen werden.
Im Fachbereich Stadtplanung erfolgt in der Regel eine Auseinandersetzung mit komplexen Sachverhalten oft in Verbindung mit gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen. Dennoch wird versucht, die Darstellungen so weit als möglich leicht verständlich darzustellen. Veröffentlichungen, die sich an breite Bevölkerungsschichten richten, werden niedrigschwellig angeboten. Es werden die Rechtschreibregeln der deutschen Rechtschreibung verwendet und auf unnötige Fremdwörter verzichtet.
Eine beispielhafte Publikation ist der Flyer zum Projekt Schöneberger Schleife, auch im Internet:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-undverwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/artikel.337465.php
Die OE Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) hat versuchsweise die Selbstbeschreibung in „Leichter Sprache“ umgearbeitet. Bisherige Veröffentlichungen wurden jedoch noch nicht in „Leichter Sprache“ umgewandelt. Hierfür fehlten bislang finanzielle Grundlagen, um eine qualifizierte Agentur zu beauftragen.
Die Serviceeinheit Facility Management (SE FM) orientiert sich hinsichtlich seiner Sprach- bzw. Textqualität an den einschlägigen Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I). Da die „Leichte Sprache“ auf einer privatrechtlichen Initiative des „Netzwerkes Leichte Sprache“ beruht,
gelangte seitens der SE FM diese bisher nicht zur Anwendung.
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Auf der Internetseite des Amtes für Soziales gibt es einen Link, der - bezogen auf den Antrag für Grund-Sicherung - zu Informationen in Leichter Sprache führt. Damit wird es beispielsweise Bürgerinnen und Bürgern mit Lernschwierigkeiten ermöglicht, einen entsprechenden Antrag eigenständig und ohne fremde Hilfe zu stellen. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf stellt ein barrierefreies Dokument zur Verfügung.
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuersoziales/
leistungen-des-grundbedarfs/
Eigene Publikationen des Amtes für Soziales, die den Kriterien der leichten Sprache entsprechen, existieren in den Regionalen Sozialen Diensten nicht.
Der Regionale Sozial Dienst des Jugendamtes nutzt die in Leichter Sprache vorliegende Broschüre „Was Jugendämter leisten“ (herausgegeben von der BAG LJÄ im Rahmen der Initiative „Das Jugendamt – Unterstützung die ankommt.“). Die Übertragung in Leichte Sprache erfolgte durch die Holtz & Faust GbR Münster unter Beteiligung von Prüfenden. Die Broschüre ist online erhältlich und wird ggf. ausgedruckt.
Zu 2a. und 2b.
Die Publikationen liegen in den betreffenden Fachbereichen der Verwaltung bereit.
Zu 3.
Eine rechtliche Grundlage für die zwingende Benutzung „Leichter Sprache“ gibt es nicht. Der Begriff „Leichte Sprache“ ist in keinem Landesgesetz Berlins wortwörtlich verankert.
Allgemeinhin wird von Barrierefreiheit gesprochen.
Für die Bereitstellung elektronisch verfügbarer Inhalte auf „berlin.de“ und im Beschäftigtenportal des Landes Berlin richten sich die gesetzlichen Regelungen nach dem E-Government-Gesetz und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung ( „BITV 2.0“).
Dort ist in § 3 Abs. 2 Nr. 3 auch der Einsatz leichter Sprache verankert. § 17 des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) sieht eine schrittweise barrierefreie Gestaltung der Internetauftritte der Berliner Behörden vor, damit sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
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Für Printmedien gibt es keine einschlägige gesetzliche Regelung. Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) regelt in § 4a lediglich die Barrierefreiheit. § 16 LGBG sieht vor, dass schriftliche Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträge und Vordrucke eine Behinderung von Menschen berücksichtigen müssen.
Informationsbroschüren werden von dieser Regelung nicht berührt.
Zu 4.
Grundsätzlich sind alle Fachbereiche bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Publikationen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen.
Es werden Schulungen zertifizierter Anbieter für das Personal der Bezirksverwaltung angeboten, um bezirkliche Dienstleistungen in „Leichter Sprache“ anbieten und kommunizieren zu können. Kommuniziert wird dieses Angebot in regelmäßigen Abständen durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Schneider.
Allerdings fehlen den Fachbereichen die personellen Ressourcen, um sämtliche Publikationen, Broschüren und Webinhalte auch in Leichter Sprache bereit zu stellen, da es hierzu zunächst der Teilnahme an den vorgenannten Schulungen und anschließend einer zeitintensiven Arbeit an der Übertragung der Publikationen in Leichte Sprache bedarf. Für die Vergabe von Übertragungen vorhandener Materialen in Leichte Sprache an einen externen Anbieter fehlen den Fachbereichen die finanziellen Ressourcen.
Dateien
- Antwort_KA_Leichte_Sprache_in_Publikationen_allris.pdf
PDF-Datei (96 KB)