Zweiten Testlauf der Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz verhindern

Antrag: BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg spricht sich gegen den zweiten Testlauf
zur Fortsetzung der sogenannten „intelligenten Videoüberwachung“ mit Gesichtserkennung mittels
Kamera am Bahnhof Südkreuz aus.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Bundesinnenministerium für die schnellstmögliche
Veröffentlichung der Ergebnisse der laufenden Videoüberwachung besonders in Hinblick auf
Zweckmäßigkeit (Kosten-Nutzen-Aufwand) und Datenschutz einzusetzen.
Die BVV sieht im Einsatz von mehr Bahnhofspersonal eine bessere Möglichkeit, die Sicherheit an
öffentlichen Bahnhöfen zu gewährleisten.

 

Begründung:

Bereits zu Beginn des ersten Testlaufes wies die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk auf
die Risiken der Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz hin; sie betonte dabei den tiefen Eingriff in
Persönlichkeitsrechte bezogen auf biometrische Gesichtserkennung (vgl. Pressemitteilung der
Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 31. Juli 2017). Diese Einschätzung
deckt sich mit grundsätzlichen Bedenken, die die Grundrechtsmäßigkeit der Maßnahme am
Südkreuz in Frage stellt.
Die vom Bundesinnenministerium angestoßene zweite Phase der Videoüberwachung stellt eine
Intensivierung der bisherigen Maßnahme dar, da weitere Analysetechniken angewandt werden sollen.
Das Argument einer gezielteren Eingriffsmöglichkeit für das noch vorhandene Personal wird durch
Aussage des damaligen Innenministers Thomas de Maizière aus dem Dezember letzten Jahres
geschwächt, wonach die Erkennungsquote lediglich bei 70 bis 85 Prozent gelegen habe.
Es liegt jedoch noch keine detaillierte Auswertung des laufenden Test-Projektes vor, mittels derer
einzuschätzen wäre, in welchem Verhältnis Aufwand und Nutzen stehen. Eine derartige Maßnahme
bedarf einer umfassenden sowie öffentlich zugänglichen Auswertung. Diese hat das
Bundesinnenministerium in konkreter Form noch nicht zugesagt.

Berlin, den 21.08.2018

BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Linksfraktion