Erstattung von Fahrtkosten zur Umfahrung der Fußgängerbrücke Säntisstraße

Antrag: BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Deutschen Bahn AG einzusetzen, dass von dieser die Kosten eines Kurzstreckentickets zur Umfahrung der Fußgängerbrücke Säntisstraße erstattet werden. Sollte die DB AG eine Übernahme ablehnen, wird das Bezirksamt ersucht, eine Möglichkeit zu schaffen, mit der das entsprechende Ticket übernommen werden kann.

 

Begründung:

Das Ärgernis der nicht-barrierefreien Fußgängerbrücke in der Säntisstraße sorgt für unnötige Umwege. Die BVV hat sich mit derDrs. 0619/XX im März 2018 mit der Problematik auseinandergesetzt, ist aber mit ihrem Vorstoß bei der Deutschen Bahn gescheitert.

In ihrem Antwortschreiben vom 27. April empfiehlt die DB Netz AG nämlich die Umfahrung mit der Buslinie 277, diese stelle „eine angemessene Vorkehrung dar, die nicht zu einer unverhältnismäßigen und unbilligen Belastung für Mobilitätseingeschränkte führt“.

Die Kosten für ein Kurzstreckenticket (für maximal sechs Haltestellen) betragen seit dem 1. August 1,70 Euro bzw. 1,30 Euro. Gerade bei mehrmaligem Überqueren der Strecke werden diese Tickets für Menschen, die die Fußgängerbrücke nicht überqueren können und sich die öffentlichen Verkehrsmittel in der Regel nicht leisten können, zu einer ernstzunehmenden finanziellen Belastung. Hier stehen die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin der Baumaßnahme der Dresdner Bahn und das Bezirksamt als Verursacher der nicht-barrierefreien Fußgängerbrücke in der Pflicht, eine Überquerung für die Dauer der Arbeiten auch finanziell zu ermöglichen.

Berlin, den 21.08.2018

BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Linksfraktion