Höhere Gebühren für Geflüchtete beim Standesamt?

Mündliche Anfrage:

1. Müssen Geflüchtete beim Standesamt die Gebühren für eine Übersetzung durch Integrations-Lots:innen zahlen, obwohl die Übersetzungs-Leistung eigentlich kostenfrei für Schutzsuchende zur Verfügung gestellt werden soll?

Antwort: Die in den Berliner Standesämtern erhobenen Gebühren richten sich fast ausschließlich nach der Gebührenordnung der Anlage zu § 9 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsregisters im Land Berlin (PStG AV Bln). Sollte es sich, wie an dieser Stelle vermutet, um mündliche Übersetzungsleistungen handeln, sind Gebühren für diese Leistung hier nicht vorgesehen und werden im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin demnach auch nicht erhoben. Dies gilt auch für die Übersetzungsleistungen von Integrations-Lots:innen.

2. An welcher Stelle laufen diese Gebühren an den Haushalt zurück?

Antwort: Eine Verbuchung findet nicht statt, da keine Gebühren erhoben werden (siehe Antwort zu Nr.1)

Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadtrat Matthias Steuckardt.

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