Umgang mit Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in unserem Bezirk
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
Sehr geehrter Herr Böltes,
die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.) Wird das Bezirksamt in der Kälteperiode Schlafplätze für Obdachlose über die bereits vorhandenen einrichten, wenn ja, wo werden diese sein?
Bisher stehen nur die Plätze der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten fest. Diese will, wie in den Vorjahren, wieder 15 Plätze anbieten. Versuche, weitere Träger und Orte für Schlafplätze zu finden, sind in den Vorjahren trotz diverser Gespräche ergebnislos geblieben.
2.) Sind die Hangars in Tempelhof, in der Kälteperiode, noch eine Option, oder entfällt diese gänzlich, wenn ja, aus welchen Gründen, die in der letzten Kälteperiode keine Rolle spielten?
Ob in der kommenden Kältehilfeperiode wieder in einem Hangar Notübernachtungsplätze vorgehalten werden sollen, ist bisher leider noch nicht geklärt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales konnte dem Bezirksamt diese Frage bisher nicht beantworten. Seit Februar 2018 gibt es eine Koordinierungsstelle Standortentwicklung Kältehilfe. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat den Träger Gebewo damit beauftragt. Im Juli fand ein Gespräch mit Frau Fritsche und Herrn Düllick von der Koordinierungsstelle und der Bezirksstadträtin Frau Kaddatz sowie der Sozialamtsleiterin Frau Volk statt. Auf der politischen Ebene, so wurde uns berichtet, bestehe der Wunsch, die Hangars nicht mehr zu nutzen und besser geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu rekrutieren. Es ist allerdings sehr fraglich, ob es der Koordinierungsstelle tatschlich gelingt, in der kurzen Zeit bis zum Start der Kältehilfesaison neue Standorte zu entwickeln. Bis spätestens Ende August teilt die Koordinierungsstelle dem Bezirk mit, ob ein Kältehilfeangebot im Hangar oder in einem anderen Objekt im Bezirk eingerichtet werden soll. Das UHW hat seine Bereitschaft erklärt, auch in der kommenden Kältehilfesaison wieder eine Notübernachtungsstelle ggf. auch nochmals in einem der Hangars zu leiten unter der Bedingung, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung besteht.
3.) Was hat der „Runde Tisch Obdachlosigkeit“ für den Bezirk in seinem Umgang mit Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bewirkt?
Der Einladung zur Veranstaltung „Runder Tisch Obdachlosigkeit“ waren 25 Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der BVV, der Wohnungswirtschaft, von freien Trägern, Polizei, Feuerwehr, Jobcenter und der Verwaltung gefolgt.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass die von den Regionalen Sozialen Diensten des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg geleistete Arbeit Anerkennung verdient und gerade im Bereich der präventiven Hilfen einen wichtigen Beitrag leistet, um Mieterinnen und Mieter aus Tempelhof-Schöneberg vor Wohnungslosigkeit zu bewahren.
Die zum Runden Tisch vorgestellten Zahlen, vor allem aus dem Bereich der nach dem ASOG untergebrachten Personen in bezirklicher Zuständigkeit, zeigen deutlich, dass die Handlungsoptionen derzeit äußert gering sind. Neben dem bekannten Problem des fehlenden Wohnraums gibt es noch immer erhebliche Engpässe bei der sachgerechten Unterbringung von obdachlosen Personen, da es in großen Maß an qualitativ hochwertigen Unterbringungsmöglichkeiten mangelt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten fest, dass es grundsätzlich eine gute Vernetzung zwischen den handelnden Akteuren gibt und dass die Zusammenarbeit bei Bedarf regelmäßig gut funktioniert.
Es wurde zudem deutlich, dass der bezirkliche Handlungsspielraum seitens der Regionalen Sozialen Dienste und der anderen Beteiligten weitestgehend im Sinne einer erfolgreichen und gelingenden Arbeit genutzt wird.
Als sehr positiv bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bemühungen der Landespolitik, die relevanten Themen auch gesamtstädtisch lösen zu wollen. Mit der ersten Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe am 10.01.18 wurde ein wichtiger Prozess in Gang gesetzt um hier nachhaltige Fortschritte zu erzielen.
Die mit der Strategiekonferenz und den sich daraus ergebenden Arbeitsgruppen verfolgten Zielstellungen spiegeln deutlich die Forderungen der ersten beiden bezirklichen Runden Tische wieder, so dass alle Beteiligten der Wunsch und die Hoffnung eint, dass in absehbarer Zeit nachhaltige Verbesserungen möglich werden. Bezüglich eines weiteren Runden Tisches wurde vereinbart, dass die Ergebnisse der Strategiekonferenz abgewartet werden sollen.
4.) Sind auch Geflüchtete unter den Obdachlosen, wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
Unter den Obdachlosen in Berlin sind natürlich auch geflüchtete Personen. Geflüchtete Personen sind, sofern sie nicht über einen Mietvertrag verfügen, wohnungslos. Diese bleiben nach Anerkennung/Statuswechsel zunächst weiterhin in der Erstunterkunft, werden aber bei dringenden persönlichen oder gesundheitlichen Erfordernissen oder im Rahmen der Familienzusammenführung in andere Unterkünfte vermittelt.
5.) Wie viele Wohnungslosen-Plätze in Einrichtungen gibt es in unserem Bezirk (2016, 2017 und 2018)?
Nachstehende Einrichtungen sind die in der BUL für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg gelisteten Einrichtungen:
Adresse Kapazität Betreiber
Schöneberger Str. 27-27 a Wohnheim 12103 120 Yuri Salany
Lichtenrader Damm 35 Pension 12305 18 SIGAMA Beherbergung
Fontanestr. 2 (Mutter- Kind) Pension 12305 11 Bardeck, Ines
Schöneberger Str. 26 + Wohnhaus Remise 12103 20 Salany Beherbergungsbetrieb
Willmanndamm 5 Wohnheim 10827 41 Wohnheim Willmanndamm
Wexstr. 8 Wohnheim 10825 144 Sunshinehouse Beherbergung
Steinmetzstr. 3 Wohnhaus 10783 7 SIGAMA Beherbergung
Fritz-Reuter-Str. 10 Wohnheim 10827 12 HausGrüntal Zimmervermietung
Ringbahnstr. 66 Wohnheim 12099 8 Ibrahim Rashid
Augsburger Str. 17 A Wohnheim (Mutter+Kind) 12309 74 Bardeck, Ines
Feurigstr. 66 Pension 10827 118 Dümmen - Heimbetriebs GmbH
Czeminskistr. 8 Frauen-Wohnheim 10829 27 KommRum e.V.
Mariendorfer Damm 50-52 Wohnheim 12109 101 Sunshinehouse Beherbergung
Tempelhofer Damm 119 Wohnheim 12099 10 Refugium Berlin T&T
Trachenbergring 71 - 83 Wohnheim 12249 97 IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Zudem gibt es zwei bezirkliche Unterbringungsprojekte. Zum einen das Wohnheim Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin mit einer Kapazität von 25 Plätzen und die Dezentrale Wohnraumversorgung des Internationalen Bundes mit 149 Plätzen.
Hinsichtlich der ansonsten genutzten Einrichtungen, seien es Hostels, Hotels, genehmigte Ferienwohnungen oder andere Einrichtungen können keine Aussagen zu den Platzkapazitäten gemacht werden. Im Rahmen der Vorbereitung einer gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wurden alle im Bezirk genutzten Einrichtungen um Auskunft gebeten. Die Rückläufe hierzu waren allerdings so gering, dass keine signifikanten Aussagen möglich sind
Die von vertragsfreien oder vertragsgebundenen Einrichtungen (s. Liste der BUL-Einrichtungen) sind nahezu unverändert geblieben. Die erheblichen Mehrbedarfe konnten ausschließlich durch Belegung von Hostel, Hotels, etc. gedeckt werden.
6.) Wie vielen von Wohnungslosigkeit Betroffenen konnte das Bezirksamt im sogenannten geschützten Marktsegment einen festen Wohnplatz anbieten (2016, 2017, 2018)?
201699
201788
bis 07/201871
7.) Gibt es inzwischen eine andere Vorgehensweise, um der zugenommenen Wohnungslosigkeit effizienter begegnen zu können?
Es gibt, aufgrund der weiterhin sehr angespannten Personalsituation in Fachbereich soziale Dienste und der nach wie vor schlechten Lage auf dem Wohnungsmarkt keine neue oder andere Vorgehensweise, um der Wohnungslosigkeit effizienter begegnen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Kaddatz