Gegen Mietwucher (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt sich bei dem Senat dafür einzusetzen, dass flächendeckend Mietwucher verfolgt und geahndet werden kann.
Dazu sollte ein berlinweit einheitliches Musterverfahren, nach dem Vorbild der Stadt Frankfurt a. M., erarbeitet werden und eine entsprechende Personal-Bereitstellung vereinbart werden.

Begründung

Bei einer Untersuchung des Berliner Mietervereins mit knapp 1.000 Mietverträgen wurden bei 98 % eine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Miete festgestellt. Bei der Hälfte der Fälle wurde die zulässige Miete um mehr als 50 % überschritten. Das zeigt, dass die bestehenden – leider nicht vom Bundesgesetzgeber verschärften – mietpreisbegrenzenden Instrumente (Mietpreisbremse, Umwandlungsstopp) nicht ausreichen. Vor diesem Hintergrund sollte die Berliner Verwaltung nicht weiter nur auf eine zivilrechtliche Durchsetzung des Mietrechts verweisen, sondern eigenes Engagement zeigen.
In Frankfurt a.M. wurden allein zwischen 2020 bis 2022 1.384 Verfahren gegen Mietwucher eingeleitet (171 davon eingestellt). Trotz moderater Höhe wurden Bußgelder von 321.000 € festgesetzt und 419.000 € Rückzahlungen an Mieterinnen und Mieter durchgesetzt.

Nach einem einheitlichen berlinweiten Verfahren könnten durch die Bußgelder die notwendigen zusätzlichen Stellen bei den Bezirksämtern weitgehend selbst finanzieren. Es wäre aber vor allem ein zusätzliches Instrument um  Betroffene vor überhöhte Mieten zu schützen.

Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link.