Fußverkehr in Berlin endlich ernst nehmen: Fußverkehrsplan verabschieden

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, den Senat aufzufordern, den längst fälligen Fußverkehrsplan entsprechend § 52 MobG zu verabschieden und die enthaltenen Maßnahmen zügig umzusetzen.

Begründung:

Im Februar 2021 wurde 2,5 Jahre nach Inkrafttreten des bundesweit ersten Mobilitätsgesetz der Teil zum Fußverkehr verabschiedet. Mit der Verankerung der Förderung des Fußverkehrs im Gesetz sollten die Weichen dafür gestellt werden, die Basismobilität – den Fußverkehr – attraktiver und sicherer zu gestalten. Laut § 52 MobG soll der Fußverkehrsplan erstmalig innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes zum Mobilitätsgesetz erarbeitet werden. Ein entsprechend bis Ende Februar angekündigter Senatsbeschluss existiert noch nicht.

Ein gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, LINKE.

Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link.