Ergänzung der Geschäftsordnung § 22

20. Tagung

Antrag: BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:
§ 22 Absatz 9: Zu Ausschüssen können sachkundige und/oder betroffene Personen
hinzugezogen werden. Diesen ist auf eigenen Antrag Rederecht bei mehrheitlichem
Beschluss des Ausschusses zu gewähren. Darüber hinaus kann der Ausschuss mit Stimmen
der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen.
Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes.

Begründung:
In der derzeitigen Geschäftsordnung fehlt eine einheitliche Bestimmung zum Rederecht von
Besucher_innen des Ausschusses, die nicht Mitglied des Gremiums sind. Diese Lücke in der
Geschäftsordnung führt dazu, dass die Ausschüsse unterschiedlich mit dieser Frage
umgehen. Bei zahlreichen Ausschüssen hat sich das Mehrheitsvotum zur Gewährung von
Rederecht durchgesetzt. Es bietet sich somit an, die gängige Praxis als einheitliche
Regelung festzulegen.
Ähnliche Formulierungen sind beispielsweise in der Geschäftsordnung der BVV
Friedrichshain-Kreuzberg (vgl. § 17 Abs. 6) zu finden. Diese sind als Konkretisierung des
Bezirksverwaltungsgesetzes § 9 Abs. 4 zu betrachten.

Berlin, den 08.05.2018

BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Linksfraktion