Bauvorhaben Bautzener Brache: Zwischenstand: Verkehr-und Mietentwicklung

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Inwieweit plant das Bezirksamt aufgrund massiver Lärm- und
Staubbelästigung, Verengungen der Fahrbahn, eine Überprüfung
bzw. Änderungen des derzeitigen Verkehrskonzepts in
der Bautzener Str.?


Hier möchte ich mich für die Zuarbeit von der Abteilung Bürgerdienste,
Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt bedanken.
Die Zuständigkeit für die in der Frage zu 1. formulierten Emissionen
obliegt im Grundsatz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz. Hier können verstärkte und über Gebühr belastende
Emissionen im Rahmen von Großbaustellen gemeldet
werden. Entsprechende Prüfungen und Maßnahmen werden dann
zielgerecht ergriffen. Kontaktdaten hierzu: Sen UVK, baulaerm@
senuvk.berlin.de, Tel.: 9025-2253.
Das bezirkliche Straßenamt ist in Rückkopplung mit der Bezirklichen
Straßenverkehrsbehörde mehrfach mit den am Standort
tätigen Bauträgern im Kontakt gewesen mit dem Ziel, mit dem
Baustellenablauf einhergehenden störenden Einflüsse auf den
Verkehrs- und Aufenthaltsraum so gering wie möglich zu halten.
Die mit einer Baustelle dieser Dimension einhergehenden
verkehrlichen Einschränkungen (Wegfall von Parkplätzen) unterliegen
einer bauabschnittsbezogenen Dynamik. In den vergangen
Monaten erfolgten immer wieder Überprüfungen der aktuellen Situation seites                                     der Mitarbeiter des Bezirksamtes. Hierbei konnten keine außergewöhnlichen                                     starken Belastungen, Störungen der
Verkehrssituation, Verschmutzung der Fahrbahn oder des zur
Verfügung stehenden Bürgersteiges, die eine verkehrliche
Behinderung oder Gefahr darstellten, festgestellt werden. Eine
andere Fahrzeuge behindernde Verengung der Fahrbahn ist der
Leitstelle des Außendienstes bislang nicht bekannt.


2. Wie sieht die Mietpreisgestaltung des privaten Eigentümers
nach dem derzeitigen Stand und nach dem Austausch mit
dem Bezirksamt aus? (vgl. 11. Protokoll Stadtentwicklungsausschuss)
(Auflistung nach Anteil Sozialwohnungen/Preise
nach Berliner Modell, Zweizimmerwohnungen/ Dreizimmerwohnungen/
Aushandlung Anteil für Normalverdiener/ Betriebskosten…).


Im Rahmen des Durchführungsvertrages zum BV Bautzener
Straße ist in § 15 Abs. 2 u.a. Folgendes geregelt:
„Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich innerhalb des Gebäudes 2
(Projektplanung - Anlage 3) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
(Anlage 1) 45 Mietwohnungen in einem Standard und so
kostengünstig zu errichten, dass sie nach den Wohnungsbauförderbestimmungen
des Landes Berlin 2015 (ABl. 2015, S. 2156)
förderfähig wären.“
Damit ist die Miethöhe eindeutig für diese Wohnungen festgelegt.
Außerdem gibt die in § 15 Abs. 2 erwähnte und hier nachfolgende
„Anlage 3- Projektplanung“ eine Übersicht zum
Wohnungsschlüssel aller Wohngebäude. Für Haus 2                                                                                  (hier sollen die 45 Wohnungen gemäß Berliner
Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2015 entstehen) sind 60
Wohnungen unterschiedlicher Größe vorgesehen. Welche
Wohnungen davon die 45 Wohnungen gemäß Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen
2015 sind, ist nicht festgelegt. Für
die Hauser 3 bis 7 werden ebenfalls die Wohnungsgrößen verteilt
auf die Geschosse angegeben.
Ich habe zudem den Bauherrn persönlich auf die Mietpreisgestaltung
angesprochen. Er hat mir zu verstehen gegeben, dass er mit
Kostensteigerungen in der Höhe von 30% bis 40% zu kämpfen und
auch keine Angebote mehr von angeschriebenen Generalunternehmern
(GU) erhalten habe. Auf meine Bitte hin hat er die Mietpreisgestaltung
für das neue Wohnquartier an der Bautzener Straße
überprüft. Demnach liegt die Durchschnittsmiete für den freifinanzierten
Wohnungsbau für das besagte Bauvorhaben bei EUR
14,00/qm nettokalt. Im direkten Vergleich zu aktuellen Wohnungsbauprojekten
liegen wir damit mindestens um 2 EUR/qm günstiger.
Ferner werden in dem freifinanzierten Anteil 10 Wohnungen mit
einem Nettokaltmietpreis in Höhe von unter EUR 12/qm angeboten.
Von diesen 10 Wohnungen ist eine Wohnung bereits vermietet.
Weitere 27 Wohnungen werden zwischen 12 EUR/qm nettokalt
und 13 EUR/qm nettokalt angeboten. Die bereits genannten
45 Wohnungen gemäß den Wohnungsbauförderbestimmungen mit
EUR 8,00/qm nettokalt bleiben davon unberührt.

 

Nachfragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um zu gewährleisten,
dass u.a. auch Müllabfuhr, Krankenwagen etc., diese
Straße passieren können?


Das Bezirksamt kontrolliert die jeweils aktuelle Situation, die im
Rahmen Ihrer Kenntnis bestehenden zeitlich befristeten Straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen. Ebenso wird der Bereich vom
Außendienst des Ordnungsamtes routinemäßig angefahren. – Im
akuten Falle kann der Außendienst des Ordnungsamtes unter
90277 – 3468 kontaktiert werden.
Auffälligkeiten oder massive Störungen des Fließverkehrs sind zuständigkeitshalber
der Polizei zu melden.


2. Inwieweit kann das Bezirksamt nach derzeitigem Ermessen
bei diesem Bauvorhaben noch von einer Verwirklichung ökologischer,
sozialer und ökonomischer Standards, die eigentlich
stellvertretend für ein nachhaltiges Modellprojekt der Zukunft
stehen würden (vgl. Vergabe Vorzertifikat DGBN), sprechen?

Grundsätzlich: Ja
Das Bebauungsplanverfahren 7-66 VE ermöglicht im Rahmen der
Innenentwicklung die Wiedernutzbarkeit einer zivilen, zuvor überwiegend
versiegelten Konversionsfläche in zentraler innerstädtischer
Lage. Der Gesamtversiegelungsgrad betrug zuvor ca. 70 %,
die Neuversieglung wird etwa identisch bleiben. Dies trägt einer
nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, dem sparsamen Umgang
mit Grund und Boden, der Verkehrsentlastung und dem Klimaschutz
Rechnung. Sowohl die geplante Festsetzung des Bebauungsplanes als auch der Durchführungsvertrag enthalten Bestimmungen
im Sinne der Nachhaltigkeit und sozialer Standards.
Beispielhaft seien hier genannt:


- Mindestens 15 % der Wohnungen unterliegen für 20 Jahre der
Mietpreis- und Belegungsbindung und sind damit für WBSBerechtigte
reserviert. Dies entspricht der Zielvorgabe vor Einführung
des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung;
Die Förderzuge der IBB liegt vor.


- Es werden Mietwohnungen gebaut, die zu Herstellungskosten
vermietet werden sollen. Da die Herstellungskosten in Berlin
jüngst eine erhebliche Steigerung erfuhren, sind die allerdings
auf den m2 gerechnet für Menschen mit unteren und mittleren
Einkommen nicht unproblematisch. Das sehe ich auch kritisch.


- Es wird eine allgemeinzugängliche Durchwegungsmöglichkeit
(mit Geh- und Radfahrrechten) zwischen Yorckstraße und der
Grünanlage an der Bautzener Straße geschaffen.


- Die angrenzende öffentliche Grünfläche wird als Übergang zur
bestehenden Parkanlage gestaltet.


- Es wird eine Kindertagesstätte errichtet.


- Es gibt ein ökologisches und energetisches Konzept, welches
nach dem DGNB-Standard Platin vorzertifikiert ist. Das eigentliche
Zertifikat erfolgt nach Fertigstellung.


- Es sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen geplant. Konkret:
verschiedene Begrünungsmaßnahmen, wie Bäume, Hecken,
Fassadenbegrünung und Lärmschutzwandbegrünung.


- Es wird eine klimagünstige Baukörperstellung realisiert mit einer
durchgrünten Bebauung.

Jörn Oltmann
Bezirksstadtrat