Alkoholwerbung hat nichts vor Schulen und Kitas verloren

Antrag: BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke
aus der nächsten Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen
unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und
den Besitzern der Werbeflächen erfolgen.


Begründung:
Die Gefahr von Alkoholwerbung besteht darin, dass der Konsum von Alkohol beschönigt
wird, ohne dass auf entsprechende Gefahren hingewiesen wird; dies entspricht vollends dem
Zweck der Werbung, der Gewinnmaximierung.
Besondere Gefahr besteht jedoch für Kinder und Jugendliche, die zunächst keine
Konsumerfahrungen haben und dann durch die Werbung ein verzerrtes Bild von Alkohol
erhalten, das mit Attributen wie Coolness und Erwachsensein verbunden sein kann. Subtile
Werbemechanismen verstärken die Wirkung. Durch die räumliche Nähe zu Schulen,
Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sehen besonders Kinder und Jugendliche die
Plakate häufig, da sie teilweise täglich daran vorbeilaufen. Entsprechend erhöht sich die
Aufmerksamkeit für die Werbung.
Die Rolle des Bezirksamt sollte vermittelnd zwischen den Institutionen für Kinder und
Jugendliche sowie den Betreibern der Werbeflächen sein; innerhalb der gesetzlichen
Rahmenbedingungen sollte versucht werden, eine dauerhafte Lösung zu finden

Berlin, den 08.05.2018

BV Elisabeth Wissel, BV Martin Rutsch, Linksfraktion