BVV: 16. September 2020

Shakespeare Company hat Hoffnung auf einen Weiterbetrieb

DIE LINKE hat im Januar in einem gemeinsamen Antrag mit den Grünen das Theater unterstützt und gefordert, dass das Bezirksamt in ihrem Sinne tätig werde.

In einer Mündlichen Anfrage wollte DIE LINKE nun wissen, ob es inzwischen eine Lösung für die Shakespeare Company gibt, die ihren Standort am Lockdepot auf dem Schöneberger Südgelände wegen Umbaumaßnahmen verlassen musste. Das Bezirksamt antwortete, es habe noch keinen Alternativstandort gefunden. Jedoch wurde von „Grün Berlin“ eine vergleichbare Fläche, der sogenannte Giadino Segreto im Schöneberger Südgelände, versprochen, der nun als ernsthafte Möglichkeit geprüft werde. Die organisatorischen und logistischen Voraussetzungen sind hier gegeben. Stadtrat Steuckardt (CDU) verwies jedoch auch auf den „Konflikt einer Translozierung des Theaters in angrenzende Flächen des Landschaftsschutzgebietes“, der bisher noch eine rechtliche Hürde darstelle. Das beliebte und engagierte Freiluft-Theater wird von allen Beteiligten sehr gewünscht. Dann bleibt zumindest die Hoffnung, dass der Betrieb im nächsten Jahr weiter gehen kann.

Parkplatzabbau in der Kolonnenstraße

Seit einigen Monaten ist es nicht mehr erlaubt, auf der Busspur Kolonnenstraße (der Abschnitt von der Hauptstraße bis zur Feurigstraße), sowohl temporär als auch von 19  bis 7 Uhr, zu parken. In einer Mündlichen Anfrage von DIE LINKE wollten wir gerne die Begründung erfahren, denn nicht nur Anwohnende und Gewerbetreibende sind über diesen Umstand erzürnt. Die Antwort von Stadträtin Heiß (Grüne) fiel kategorisch knapp aus: „Die SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr) begründete diese Anordnung mit der Förderung des Busverkehrs.“  Bei weiteren Nachfragen wurde von ihr erklärt, dass Radverkehrsanlagen kurzfristig angelegt werden sollen. „Dabei geht es um den Abschnitt zwischen Czeminskistraße und Löwenhardtdamm. In den Randbereichen der Fahrbahn sollen Radstreifen bzw. Busspuren angelegt werden, Parkplätze dafür entfallen.“ Es bleibt allerdings für viele unverständlich, angesichts der enormen Parkplatzknappheit in diesem Gebiet, gerade ab 19 Uhr dort die Parkmöglichkeit zu nehmen. DIE LINKE ist auch für eine Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs und Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, jedoch sollte alles mit Augenmaß geschehen und die Bedürfnisse aller  Verkehrsteilnehmer:innen müssen mit bedacht werden.

Obdachlosenunterkunft Erfurter Straße

In einer Mündlichen Anfrage wollte die FDP wissen, wie es um das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der o.g. Einrichtung und dem Bezirk steht. Stadtrat Steuckardt (CDU) erläuterte, dass es für diese ASOG-Unterkunft, wie für alle ASOG-Einrichtungen in Berlin, keinerlei vertragliche Regelungen gäbe. Sie habe sich jedoch in der BUL (Berliner Unterbringungsleitstelle) aufnehmen lassen, was bedeutet, dass Mindestanforderungen Standard sein müssen, dies werde von der Sozialen Wohnhilfe überprüft. Jedoch würden sie nicht prüfen, ob die vor Ort gemeldeten Personen auch tatsächlich dort wohnen. Wiederholt kam es zu Beschwerden, was die Zustände dort insgesamt betrifft, die von Bürger:innen an uns herangetragen wurden: Überbelegung der Zimmer und mangelnde hygienische Zustände. Es sind Gewerbetreibende, die vor allem aus der Not der betroffenen Menschen Geld verdienen möchten. DIE LINKE findet diesen Zustand äußerst bedenklich. Mit der gesamtstädtischen Steuerung der sozialen Wohnhilfe wird dieses Problem hoffentlich der Vergangenheit angehören.

Kontroverse um das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Eigens zu diesem Thema hatte die AfD in der letzten BVV (Bezirksverordnetenversammlung) eine Große Anfrage (Drs.1792) gestellt. Ihr Duktus war, dass dieses Gesetz überflüssig und es ein Misstrauensvotum gegenüber den Behörden sei, die sich nun in ihrem Handeln verunsichert fühlten. Auch von heraufbeschworenen Kosten und möglicher Personenhaftung phantasierte die AfD. Bezirksbürgermeisterin Schöttler (SPD) stellte jedoch klar, dass das Gesetz sich nicht gegen die Verwaltung, sondern gegen Diskriminierung richte. Es sei weder eine Personenhaftung vorgesehen, noch würden Mitarbeiter:innen verunsichert, wehrte Frau Schöttler diese Behauptung ab. DIE LINKE, so wie SPD und Grüne, finden es gut, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist und eine Lücke geschlossen wurde, um Menschen, die sich ungerecht von einer Behörde behandelt fühlen, die Chance zu geben, ihre Rechte bei einer Ombudsstelle durchsetzen zu können. Wir bewerten es positiv, dass dieses Gesetz zu einem Leitbild der Berliner Verwaltung verankert wurde, um Betroffene vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität besser zu schützen. Das heißt nicht, dass wir kein Vertrauen in die Behörden hätten, jedoch gibt es auch genug Fälle, bei denen Behörden, wie beispielsweise die Polizei, Grenzen überschritten haben (bei unverhältnismäßigem Vorgehen bei Demos,  Datenmissbrauch, oder der Umstand, dass Bürger:innen sich verbal nicht zur Wehr zu setzen trauen, da ihnen mit einer Anzeige gedroht wird). Dass die AfD gerade in diesem Punkt Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt, ist hinlänglich bekannt. So sprach sich ein AfD-Bundestagsabgeordneter vor einigen Wochen im Bundestag für „eine klare Null-Toleranz-Vorgabe an alle Sicherheitskräfte“ aus und warb für den robusten Einsatz sogenannter Zwangsmittel.

Mit ihrer Großen Anfrage zur Antidiskriminierung wollte die AfD vor allem suggerieren, dass das Bezirksamt jetzt große Probleme bekommen würde und seine Arbeit nicht mehr erledigen könnte. AfD Verordneter Kaspar beschwerte sich gar, dass es nun keinen Schutz von politischen Äußerungen mehr gebe und rot/rot/grün alles indoktrinieren würde. Dem konterte DIE LINKE gleich, denn rechte, volksverhetzende, rassistische und hasserfüllte Reden sind keine Meinungsfreiheit, sondern Demagogie, und die Erfahrung aus der Geschichte lehrt uns, sich dem massiv entgegen zu stellen. Und wenn da mehr Aufklärung geschieht, ist das den Mehraufwand, den das Gesetz vielleicht bringen könnte, wert. Denn die Bürgerinnen und Bürger sind nicht für die Behörden da, sondern die Behörden für sie, und sie müssen ein Recht haben, sich bei diskriminierender Behandlung zu wehren.

Elisabeth Wissel