Zügige Wohngeld-Weiterbewilligung ermöglichen

Die BVV ersucht das Bezirksamt dazu beizutragen, dass die Wohngeldweiterbewilligung ohne Verzug umgesetzt wird. Die Bearbeitungsabläufe sollen soweit geprüft werden, dass eine eidesstattliche Erklärung für die Weiterbewilligung ausreicht, wenn keine Änderungen bei den  Antragstellenden eingetreten sind.

Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit die mögliche Regelung: „Nur in Ausnahmefällen und wenn zu vermuten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monaten erweitert werden“ zumindest bei Altersrentner:innen angewendet werden kann.

Begründung:

Wohngeldleistungen sind für die Anspruchsberechtigten ein fester, erforderlicher Bestandteil des Einkommens, um monatlich über die Runden zu kommen. Ein längerer Ausfall dieser Leistungen schafft Unsicherheit und Sorgen um die Existenz. Das Bezirksamt sollte vorbildlich und verantwortungsvoll handeln.

 

Der Antrag im Bezirksamt findet sich unter diesem Link.