Vorsorge für Rekommunalisierung der Schulreinigung im Landeshaushalt 2022/23 jetzt!

Antrag, BV Elisabeth Wissel, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen des Senats im Rahmen der Haushaltsdebatte/Verhandlungen konsequent dafür einzusetzen, dass die notwendigen Stellen und Mittel für den Beginn der schrittweisen Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 eingestellt werden. Dies sollte auch durch den Bürgermeister in die Stellungnahme des RdB (Rat der Bürgermeister) eingebracht werden.

Begründung:

Es gibt den Beschluss des Einwohnerantrags „Saubere Schulen in TS“, der entsprechend umgesetzt werden muss, mindestens 25% der Schulen im Bezirk in 2023 bei der Schulreinigung in kommunale Trägerschaft zu erreichen. Außerdem hat die Landeskoalition die Rekommunalisierung der Schulreinigung ab dem Jahr 2023 beschlossen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Zeitplan der Haushaltsberatungen und dem Auslaufen von Reinigungsverträgen.