Eine Zukunft für schützende Wohnprojekte in Tempelhof-Schöneberg

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie groß der aktuelle und für die Zukunft absehbare Bedarf für Plätze in Wohnprojekten im Bezirk für verschiedene, besonders vulnerable Personengruppen ist. Insbesondere soll dabei der Fokus auf Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung, Obdachlose, von häuslicher Gewalt Bedrohte, Geflüchtete, Menschen mit psychischen- und Suchterkrankungen, Jugendliche in der Straßensozialarbeit und gemeinsames Wohnen im Alter gelegt werden.
Der BVV ist bis Oktober 2024 zu berichten.

Begründung

Viele Menschen brauchen temporär Unterstützung, die ein Wohnen in Gemeinschafts­projekten erfordert. Die Angebote von Projekten stoßen dabei häufig auf das Problem, dass sowohl der Wohnungsmarkt als auch die verfügbaren Gewerberäume nicht auf die ent­sprechenden Anforderungen ausgelegt sind. Nur mit erheblichem finanziellen Aufwand ist ein nachträglicher Umbau möglich, der die Betreuungskosten überflüssigerweise erhöht, ohne dass Betroffene davon direkt einen Effekt spüren. Es ist absehbar, dass in Tempelhof-Schöneberg mit seiner ständig steigenden Einwohnerzahl immer ein Bedarf für solche Räum­lichkeiten vorhanden ist, auch wenn die Nutzer und Organisationen wechseln. Darum ist die Steuerung und Koordination durch das Bezirksamt insgesamt, und nicht durch einzelne Ämter nötig, um wirkungsvoll für die Menschen die nötigen Angebote zu erweitern.

Der Antrag als Vorgang in der BVV findet sich unter diesem Link.