Direktauszahlung der Leistungen beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Antrag: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an zuständiger Stelle des Jobcenters dafür einzusetzen BuT-Leistungen in Form von Gutscheinen dahingehend zu ändern, dass alle Leistungen direkt als Geldzahlung an die Eltern gehen.

Die örtlichen Vergabe-Richtlinien sollen rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, da Gutscheine ab 1.8.2019 (nach einer Änderung des BuT) nicht mehr zwingend vorgesehen sind.

 

Begründung:

Viele Sozialleistungsempfänger_innen nutzen nach einer Bilanz der Bundesagentur für Arbeit die ihnen zustehende Unterstützung zu wenig (28% von 2,5 Mio. Kindern, deren Eltern ALG-II beziehen). Unkenntnis darüber, bürokratische Vorgaben aber auch die diskriminierende Gutschein-Praxis (z.B. bei Schulen oder Sportvereinen) verhindern die volle Ausschöpfung der finanziellen Unterstützung der betroffenen Familien. Der Abbau der bürokratischen Hürden und die direkte Geldzahlung, würde auch Schulen, Behörden und Vereine viel überflüssige Arbeit ersparen. Nur dies gewährleistet, dass Politik und Verwaltung die betroffenen Kinder tatsächlich unterstützen.

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