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Bürgersteig Nuthestraße

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Wann (Zeitplan) und wie plant das Bezirksamt die Umsetzung des westseitigen Bürgersteigs in der Nuthestraße?

Antwort auf 1. Frage

Hierzu gibt es derzeit keinen Zeitplan seitens des Bezirksamtes; sie erfolgt nach den tatsächlichen örtlichen Erfordernissen. Mit der Aufstellung des B-Planes 7-45 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, einen westlichen Gehweg anzulegen. Dazu wurde in einer Machbarkeitsstudie die erforderliche Breite ermittelt.

 

2. Frage

Auf welcher Grundlage beruht die entsprechende tiefbauliche Planung?

Antwort auf 2. Frage

Die Studie erfolgte aufgrund der Ausführungsvorschriften zum § 7 des Berliner Straßengesetzes insbesondere aufgrund der AV Geh- und Radwege hinsichtlich der Breiten.

 

1. Nachfrage

Nach welchem Maßstab wurde die Entschädigung der Anlieger geregelt, die für den Bau Grundstücksfläche einbüßen müssen?

Antwort auf 1. Nachfrage

Die Entschädigungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen geregelt, die für den jeweiligen Einzelfall gelten.

 

2. Nachfrage

Wie rechtfertigt das Bezirksamt die anstehende Baumfällung zwecks Flächengewinn für den Bürgersteig aus stadtklimatischer und umweltpolitischer Sicht?

Antwort auf 2. Nachfrage

Dem Straßen- und Grünflächenamt ist derzeit keine anstehende Baumfällung bekannt. In der Kürze der Zeit ließ sich nicht ermitteln, ob es sich um Bäume auf privaten Flächen gehandelt hat.

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