Bürgersteig Nuthestraße
Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)
1. Frage
Wann (Zeitplan) und wie plant das Bezirksamt die Umsetzung des westseitigen Bürgersteigs in der Nuthestraße?
Antwort auf 1. Frage
Hierzu gibt es derzeit keinen Zeitplan seitens des Bezirksamtes; sie erfolgt nach den tatsächlichen örtlichen Erfordernissen. Mit der Aufstellung des B-Planes 7-45 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, einen westlichen Gehweg anzulegen. Dazu wurde in einer Machbarkeitsstudie die erforderliche Breite ermittelt.
2. Frage
Auf welcher Grundlage beruht die entsprechende tiefbauliche Planung?
Antwort auf 2. Frage
Die Studie erfolgte aufgrund der Ausführungsvorschriften zum § 7 des Berliner Straßengesetzes insbesondere aufgrund der AV Geh- und Radwege hinsichtlich der Breiten.
1. Nachfrage
Nach welchem Maßstab wurde die Entschädigung der Anlieger geregelt, die für den Bau Grundstücksfläche einbüßen müssen?
Antwort auf 1. Nachfrage
Die Entschädigungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen geregelt, die für den jeweiligen Einzelfall gelten.
2. Nachfrage
Wie rechtfertigt das Bezirksamt die anstehende Baumfällung zwecks Flächengewinn für den Bürgersteig aus stadtklimatischer und umweltpolitischer Sicht?
Antwort auf 2. Nachfrage
Dem Straßen- und Grünflächenamt ist derzeit keine anstehende Baumfällung bekannt. In der Kürze der Zeit ließ sich nicht ermitteln, ob es sich um Bäume auf privaten Flächen gehandelt hat.
Dateien
- Antwort auf die mündliche Anfrage XY
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