Kostenübernahmen des Bezirksamtes bei Obdachlosen

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Kosten hat der Bezirk verpflichtend bei Obdachlosen zu übernehmen und verläuft die Abwicklung eher reibungslos, oder welche Probleme gibt es mit welchen Trägern oder Institutionen dabei?
  2. Gibt es eine Vereinbarung mit der Landesregierung über die Regelung anfallender Kosten bei Obdachlosen (die nicht krankenversichert sind), die eine ärztliche Versorgung im Bezirk in Anspruch nehmen mussten?

Nachfragen:

  1. Werden alle anfallenden Kosten, die der Bezirk für Obdachlose zunächst aufbringen muss, von der Landesregierung in welchem zeitlichen Rahmen übernommen?