Modernisierungen im Milieuschutzgebiet

Geplante Modernisierungen in Milieuschutzgebieten müssen vom Vermieter angekündigt werden – so wie überall. In Milieuschutzgebieten sollen Luxusmodernisierungen untersagt werden: „Maßnahmen, durch die ein zeitgemäßer Ausstattungsstandard wesentlich überschritten wird“ (siehe Wissenswertes zur sozialen Erhaltungsverordnung) sollen vom Bezirksamt grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Ein weiteres Einfallstor für Mieterhöhungen sind Modernisierungsmaßnahmen zur Einhaltung der Regelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV). Jedoch gilt in Milieuschutzgebieten, dass alles, was über die Mindestanforderungen der EnEV hinausgeht, nicht genehmigt werden soll (siehe Bekanntmachung vom 03.09.2014 im Amtsblatt Nr. 38 von Berlin, pdf: Prüfkriterien).

Das Thema Modernisierungen ist recht kompliziert, so dass es sich empfiehlt, keinesfalls vorschnell irgendwelchen Maßnahmen zuzustimmen, sondern vorher eine fachkundige rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn eine Modernisierung rechtmäßig ist, können im Einzelfall Härtefallregelungen in Anspruch genommen werden.