BVV-Bericht: 22. April 2026

Elisabeth Wissel

Bezahlkarte war nicht von Dauer

Mit einer Mündlichen Anfrage fragte Die Linke nach den Gründen für die Einstellung der Zahlungen für die Betroffenen per Bezahlkarte beim Jobcenter. Der zuständige Stadtrat Steuckardt (CDU) begründete den Ausfall mit einem Nachprüfungsantrag eines Drittanbieters, aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer. Wie aus den Medien zu erfahren war stellte die Postbank das Verfahren zum Jahresende 2025 ein, was dem Jobcenter schon länger bekannt gewesen sein dürfte. Die Sozialleistungsträger insgesamt verweisen auf das Basis-Konto, das grundsätzlich einfach eröffnet werden könne. Aber Menschen mit Verschuldungen, Wohnungslose und Obdachlose haben Probleme ein Konto zu eröffnen, daher bekamen sie Leistungen in bar ausgezahlt, das sollte mit der Bezahlkarte geändert werden. Zwar verwies der Stadtrat auf Beratung, dass die Einrichtung eines Basiskontos klappt, aber vor allem muss ein Zahlungsinstitut für diesen Service gefunden werden und das ist das Problem. Für die Betroffenen gilt weiterhin ein Wahlrecht nach §47 SGB I Sozialleistungen entweder auf ein Konto oder sich bar auszahlen zu lassen. Dass dies so bleibt, hatte sich Die Linke schon im Januar mit einem Antrag eingesetzt, der leider abgelehnt wurde. Derzeit befinden sich 29 Personen ohne ein Basiskonto im Leistungsbezug, bei denen jetzt hoffentlich wieder Barauszahlungen erfolgen.

Mitteilungen des Amtsgerichts jetzt endlich auch digital

Den Antrag der SPD, zur digitalen Übermittlung in Zivilsachen insbesondere bei Räumungsklagen, der im Plenum beraten wurde, hat Die Linke unterstützt. Dieser Antrag ist sinnvoll, und längst überfällig. Was unbegreiflich ist, ist die offensichtliche Tatsache, dass solche wichtigen Mitteilungen zu angekündigten Räumungsklagen bei denen es auf jeden Tag ankommt, vom Amtsgericht mit der Post verschickt werden und das Sozialamt nicht von sich aus fordert, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung von „Sendeclients“ geschaffen werden. Überall wird von Digitalisierung gesprochen und vereinfachten Prozessen und bei solchen wichtigen Mitteilungen verlässt die Behörde sich auf die Post, die wie bekannt, bei der Zustellung immer unzuverlässiger geworden ist. Wenn eine Räumungsklage droht muss sofort gehandelt werden um hoffentlich den Betroffenen noch rechtzeitig die erforderliche Unterstützung zu geben.

Das Interesse sollte bei der Behörde liegen, die damit Menschen vor der Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit bewahren kann. Und letztendlich auch Kosten für die Unterbringung einspart.

Naharijakiez in Teilen ein vernachlässigtes Wohngebiet

Die Wohnsituation der Mieterinnen und Mieter des Naharijakiezes lässt arg zu wünschen übrig. Genaueres und wie sich das Bezirksamt gegen die drohende Verslumung dort einsetzt sollte mit einer Mündlichen Anfrage von Die Linke beantwortet werden. Die zuständige Stadträtin Majewski (CDU) berichtete zu Beschwerden, wovon auch das Quartiersmanagement betroffen sei, über Instandhaltungsrückstände im Bestand der Adler Group und der schlechten Erreichbarkeit, sowie der langen Wartezeiten bzgl. Mängelbeseitigung. Hinzu kam neu das Problem mit dem Legionellen-Befund im Leitungswasser. Dafür sei das Gesundheitsamt zuständig, das entsprechende Maßnahmen vom Vermieter einfordern würde. Zu den anderen Mängeln beispielsweise dem Schimmelbefall und der Rattenplage gäbe es Beratungsangebote (Lüftung) und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Auch Sanktionen sind möglich, bis zu Unbewohnbarkeitserklärungen. Die Mieterinnen und Mieter kämpfen seit Jahren gegen diese Probleme. Die Linke ist im ständigen Austausch mit der Mieterschaft und diese weist eindringlich darauf hin, es ist nicht das schlechte Lüften in den Schimmelräumen, sondern es ist die Bausubstanz als Ganzes. Der Druck vom Bezirksamt gegenüber der Adler Group muss endlich nachhaltig etwas in den Gebäuden bewirken. Eigentum verpflichtet.

Elisabeth Wissel