BVV-Bericht: 18. Februar 2026

Bundeswehrwerbung in öffentlicher Bibliothek

Die Mündliche Anfrage von Die Linke „Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen in öffentlichen Bibliotheken“ löste bei allen Fraktionen Verwunderung aus, denn sie fanden an der geplanten Veranstaltung nichts Anstößiges, eher im Gegenteil. Gefragt wurde aus welchen Gründen es zugelassen wird, dass eine Podiumsdiskussion (am 19.02.) mit einem Minderjährigen aus dem Kinder- und Jugendparlament und einem Jugendoffizier der Bundeswehr auf einem Podium in einer öffentlichen Bibliothek stattfinden kann. Der zuständige Stadtrat Dollase (parteilos) antwortet, nicht ohne Empörung, als ob dies völlig normal sei, es sei Teil des Informations- und Bildungsauftrags. „Der neue Wehrdienst im Fokus“ soll das Thema sein. Die Teilnahme eines 15jährigen „wird vom Bezirksamt nicht nur zugelassen, sondern ausdrücklich begrüßt“, bekräftigte der Jugendstadtrat Schworck (SPD). Die Moderation soll ein Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung übernehmen. Weitere Podiumsgäste, wie bspw. Die deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen wurden dagegen „bewusst“ nicht eingeladen: „Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Veranstaltung ausschließlich eine Position vertritt“. Die Linke ist gegen solche Werbeveranstaltungen (auch wenn sie offiziell nicht so genannt werden) und gegen die Wehrpflicht. Deutschland soll „kriegstüchtig“ gemacht werden, da ist der Bundeswehr jedes Mittel recht. Die geschulten konservativen Kräfte wissen wie sie die Diskussion schon in ihre gewünschte Richtung lenken können.

Hausverkauf im Sozialen Erhaltungsgebiet

Die Linke wollte mit einer Mündlichen Anfrage erfahren, wie das Vorgehen bei einem Hausverkauf in einem sozialen Erhaltungsgebiet erfolgt. Stadträtin Majewski Sparacino (CDU) erläuterte, dass eine Prüfung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem geplanten Hausverkauf in einem sozialen Erhaltungsgebiet stattfindet, aber das Vorkaufsrecht wird, wenn keine Missstände oder Mängel vorhanden sind, nicht ausgeübt. Und eine erneute Prüfung käme nur in Betracht, wenn es keinen Ausschlussgrund gäbe. Für Mieterinnen und Mieter gibt es lediglich den vagen Schutz, dass ab fünf Mietfwohnungen ein Genehmigungsvorbehalt besteht. Die Linke findet: Das Vorkaufsrecht durch die Kommune schützt Mieterinnen und Mieter und wird viel zu wenig angewendet.

Mietenpolitik im Bezirk

Mit einer Großen Anfrage von den Grünen sollte vom Bezirksamt dargestellt werden, wie es  u.a. mit der Anzahl von Bauanträgen und geförderten Wohnungen im Bezirk vorangeht. Demnach wurden 2023 und 2024 insgesamt 641 Baugenehmigungen erteilt, so Bezirksstadträtin Majewski Sparacino (CDU). Darin enthalten ist kein einziger geförderter Wohnungsbau. Bebauungspläne für Wohnungsbau gibt es seit 2023 für 1247 Wohnungen mit städtebaulichem Vertrag, und 297 geförderte Wohneinheiten. Zum „Schneller-Bauen-Gesetz“ vom 11.12.2024 sei noch nichts zu spüren, zumindest suggeriert es etwas anderes als Stillstand. Gefragt wurde auch nach möbliertem Wohnen im Bezirk. Dieses könnte nur eine Zweckentfremdung darstellen, wenn beispw. die Mietdauer unter sechs Monaten liegen würde. Eine weitere Frage gab es bzgl. zu ungenutzten Büroflächen, die inzwischen auch für Wohnungen umgebaut werden können. Hierfür muss allerdings ein „Durchführungsvertrag“ gefasst werden. Die Linke kritisiert, dass insgesamt das Ergebnis für ausreichend geförderte Wohnungen mit Mieten, die ein Normalverbraucher bezahlen kann eher mager ist. Und nicht akzeptabel sind die möblierten Wohnungen, die dem normalen Mietenmarkt entzogen werden und von Eigentümern mit hohen Mieten schamlos ausgenutzt werden. 

Elisabeth Wissel