Moratorium für zu viel gezahlte Wohnkosten

Die sozialen Leistungsbeziehenden brauchen Unterstützung in der Krise. Besonders diejenigen, die mit ihrer Miete über dem Regelsatz liegen und den Ausgleich über die Leistungen zum Lebensunterhalt schaffen müssen und dadurch eine geringere Zuwendung haben. Daher ist es erfreulich, dass der Antrag „Moratorium bei Wohnkostenlücken“ Drucksache 315/XXI gestern im Sozialausschuss von Tempelhof-Schöneberg mehrheitlich beschlossen wurde.

CDU, FDP und AfD konnten sich nicht dagegen durchsetzen. Das Bezirksamt wird sich für eine Prüfung einsetzen, ob die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die über dem zulässigen Grenzwert für die sozialen Leistungsbeziehenden liegen, bei bereits bestehenden Kostensenkungsverfahren vom Sozialamt und vom Jobcenter ausgesetzt und die tatsächlichen Kosten übernommen werden können. Dazu Elisabeth Wissel: Die Menschen haben diese Krise nicht verursacht. Das Moratorium sollte mindestes zwei Jahre andauern. In Berlin betrugen 2021 die durchschnittlich nichtgezahlten Wohnkosten ca. 144 Euro. Diese Kürzungen der Unterkunfts- und Heizkosten müssen zumindest für zwei Jahre ausgesetzt werden, da die Krise nach zwei Jahren nicht beendet sein wird.

Elisabeth Wissel