Wohnungsloseneinrichtung in der Feurigstraße / Herbertstraße in Schöneberg

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Zu welchem Träger gehört die oben genannte Einrichtung?

Antwort des Bezirksamts: Die Einrichtung zur Unterbringung Wohnungsloser in der Feurigstr. 66 in Schöneberg wird von der Dümmen Heim-Betriebs GmbH betrieben.

2. Hat das Bezirksamt Kenntnis von den, an DIE LINKE herangetragenen, besorgniserregenden Ereignissen (Mobbing, Gewalt, Vergewaltigung) bekommen und wie wird das Bezirksamt seinen Einfluss auf geordnete Verhältnisse geltend machen?

Antwort des Bezirksamts: Berichte hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Vorkommnissen in der Einrichtung in der Feurigstr. 66 in Schöneberg liegen dem Bezirksamt nicht vor. Daher wird darum gebeten, den Unterzeichner über Hinweise, die an Ihre Fraktion/Partei oder einzelne Funktions- oder Mandatsträger herangetragenen werden, zu informieren, damit die Fachstelle Soziale Wohnhilfe diese bewerten und ihnen ggf. nachgehen kann. Neben routinemäßigen Kontrollbegehungen erfolgen in ASOG-Einrichtungen insbesondere anlassbezogene Begehungen, sobald Hinweise auf Mängel oder Verfehlungen eingehen. Eine routinemäßige Begehung der Einrichtung im November 2022 ergab keine nennenswerten Mängel. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe begeht die Einrichtungen des Bezirkes regelmäßig. Schwerpunktmäßig liegen die Kontrollen im Bereich Sicherheits- und Hygienestandards, um im Fall der Mängelfeststellung die Beseitigung der Mängel herbeizuführen, beziehungsweise gegebenenfalls entsprechende Ämter, wie das Gesundheitsamt, die Bauaufsicht oder die Stadtplanung einzubinden. Bei Auseinandersetzungen der Bewohnenden untereinander allerdings hat die Fachstelle keine Möglichkeiten der Einflussnahme. Die Zuständigkeit für strafbare Handlungen liegt bei der Polizei und ggf. der Staatsanwaltschaft.

Nachfragen:

  1. Wie viele wohnungslose Menschen sind dort untergebracht?

Antwort des Bezirksamts: Die Einrichtung in der Feurigstr. 66 in Schöneberg ist eine Einrichtung zur Unterbringung Wohnungsloser, die von allen Berliner Bezirken zur Beseitigung von Obdachlosigkeit nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz belegt wird. Daher ist eine konkrete Aussage zu der Gesamtauslastung nicht verlässlich möglich. Aufgrund der hohen Zahl an wohnungslosen Menschen und der geringen Platzkapazität im gesamten Land Berlin kann allerdings von einer vollen Auslastung ausgegangen werden. Durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind aktuell 34 Menschen in der genannten Einrichtung untergebracht.

2. Wie lange verbleiben die Wohnungslosen im Durchschnitt in dieser Einrichtung?

Antwort des Bezirksamts: Eine konkrete Aussage zu der durchschnittlichen Verweildauer in dieser Einrichtung ist nicht möglich, da die Belegung durch alle Berliner Bezirke erfolgt. Die Zuweisung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg erfolgt in der Regel für zunächst 6 Monate und wird bei Bedarf weiter verlängert.