Prävention von Bettwanzen-Ausbreitung im Bezirk

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Katharina Marg (LINKE)

1. Frage

Welche spezifischen Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um eine Ausbreitung von Bettwanzen im Bezirk zu verhindern?

Antwort auf 1. Frage

Der Fachbereich Hygiene- und Umweltmedizin des öffentlichen Gesundheitsdienstes leistet auf der Grundlage verschiedener bundes- und landesrechtlicher Gesetze einen Beitrag zur Sicherstellung hygienischer Lebensbedingungen und zur Abwehr von Gesundheitsgefahren. Dazu gehört auch die Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Schutzmaßnahmen bei Schädlingsbefall.

Maßgeblich ist hier die Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV) vom 16. August 2011, in der als Gesundheitsschädlinge gemäß §1 (1) Hausratten und Wanderraten sowie – sofern sie in Gemeinschaftseinrichtungen auftreten – Schaben, Pharaoameisen und Fliegen in erheblicher Zahl definiert sind. Bettwanzen mögen lästig sein, gelten aber im Sinne der Verordnung nicht als Gesundheitsschädlinge und fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. Im Bezirksamt liegen weder Erkenntnisse über die Anzahl der Bettwanzen in Tempelhof-Schöneberg noch über die Einsätze der Schädlingsbekämpfer im Zusammenhang mit Bettwanzen vor.

 

2. Frage

Werden zu diesem Zweck systematisch Inspektionen beispielsweise im Hotelgewerbe oder Kleidungsgeschäften durchgeführt?

Antwort auf 2. Frage

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1.

Zuständig für die Beauftragung von Schädlingsbekämpfer-Dienstleistern ist gemäß SchädlingsbekämpfungsV § 1 (2) die sogenannte „pflichtige Person“, d.h. der bzw. die Eigentümer_in, Inhaber_in, Nutzungsberechtigte oder der bzw. die zur Unterhaltung Verpflichtete.

Bei Bedarf berät der Fachbereich Hygiene- und Umweltmedizin Mieter_innen, Haus- und Wohnungseigentümer im Grundsatz über das Vorgehen bei festgestelltem Bettwanzenbefall und verweist beispielsweise auf einen Ratgeber des Umweltbundesamtes zu diesem Thema https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-erkennen-vorbeugen-bekaempfen).

Bettwanzen können im Übrigen völlig unabhängig von den hygienischen Bedingungen vorkommen und treten mitunter selbst in den gepflegtesten Räumlichkeiten auf. Eine systematische Inspektion des gesamten Hotelgewerbes ist – unabhängig von der Frage der Zuständigkeit – nicht leistbar und auch nicht zielführend. Bettwanzen treten darüber außerdem auch in Privatwohnungen und Transportmitteln auf, in denen sich Menschen für einen längeren Zeitraum aufhalten, z.B. in Flugzeugen oder Bahnen.

 

1. Nachfrage

Sind bereits Fälle von Bettwanzenbefall im Bezirk bekannt geworden?

Antwort auf 1. Nachfrage

Wie bereits erläutert, berät das Gesundheitsamt bei Bedarf und erlangt insofern Kenntnis von einem Befall im Bezirk, erfasst diese Informationen aber nicht statistisch auswertbar.

 

2. Nachfrage

Was wird im Falle eines Befalls und um eine Wiederausbreitung zu verhindern konkret unternommen?

Antwort auf 2. Nachfrage

Die Bekämpfung von Bettwanzen ist u.a. von der befallenen Räumlichkeit und vom Ausmaß des Befalls abhängig. Eine pauschale Antwort ist deshalb nicht möglich, in jedem Fall muss ein erfahrener Schädlingsbekämpfer zu Rate gezogen werden. In der Regel werden Bettwanzen mit Insektiziden oder Wärmebehandlungen bekämpft, im Detail können Sie diese Maßnahmen in dem bereits erwähnten Ratgeber des Umweltbundesamtes nachlesen.

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