Zum Ausbau der kostenlosen bezirklichen Sozial- und Mietrechtsberatung
1. Frage Wie viele Beratungsfälle hatten die bezirklichen Beratungsstellen im Jahr 2025 zu bewältigen?
Im Zeitraum der Datenerfassung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gibt es die folgende Zahl von Beratungsfällen inklusive Kurzberatungen der dezentralen zivilrechtlichen und sozialen Mieter_innenberatung im Bezirk Tempelhof Schöneberg von Berlin: Beratungsgebiet 1 (Schöneberg Nord, Schöneberg Süd, Friedenau): 1540 Beratungen, Beratungsgebiet 2 (Tempelhof, Mariendorf): 1169 Beratungen, Beratungsgebiet 3 (Marienfelde, Lichtenrade): 773 Beratungen.
2. Frage Auf welche hauptsächlichen Themenfelder teilen sich die Beratungsbesuche auf?
Die hauptsächlichen Themenfelder der Beratungsbesuche sind: Betriebskosten, Mieterhöhung, Mietvertrag und vermieterseitige Kündigung sowie Beratungen zum Erhalt finanzieller Unterstützungen.
1. Nachfrage Wie gehen beauftragte Berater_innen damit um, wenn offensichtlicher Verdacht auf Mietwucher ihnen bekannt wird?
Sollte der Verdacht entstehen, dass Mietwucher vorliegt, verweisen die Beratungsstellen an die Mietpreisprüfstelle bzw. an die zuständige Fachstelle des Bezirksamtes. Auch auf eine weitere anwaltliche Beratung wird hingewiesen.
2. Nachfrage Gibt es zwischen den Beratungsstellen und Ämtern, die mit den hauptsächlichen Problemfeldern zu tun haben, einen Austausch bzw. Rückmeldungen um beiderseitig die Arbeit zu effektivieren?
Zwischen den Beratungsstellen und den zuständigen Ämtern bestehen geregelte Austauschmöglichkeiten. Diese erfolgen überwiegend über formalisierte Kommunikationswege, etwa in dringenden Fällen über die Amtsleitungen oder – im Falle des Jobcenters – über zentrale Funktionsmailadressen für Träger. Ein unmittelbarer regelmäßiger Austausch auf operativer Ebene ist nur eingeschränkt möglich. Wiederkehrende Problemfelder aus der Praxis werden jedoch im Rahmen der jährlichen Gespräche der beauftragten Träger mit dem Bezirksbürgermeister thematisiert.
