Was wird aus der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse
1. Frage
Wie lange kann die Alte Zollgarage Unterkunft für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse sein?
Antwort auf 1. Frage
Die Nutzung der Alten Zollgarage als temporärer Standort für die selbstveraltete Jugendeinrichtung Potse ist nach aktuellem Stand längstens bis zum 16.09.2026 gesichert. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist auf Grundlage der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen nicht vorgesehen.
2. Frage
Gibt es die Option der Verlängerung, wenn ja oder nein, wie sind die Bedingungen dafür?
Antwort auf 2. Frage
Eine weitere Verlängerungsoption besteht nicht.
Der zwischen dem Träger der Potse „Untendurch e.V.“ und dem Vermieter geschlossene Mietvertrag für die Alte Zollgarage war von Beginn an zeitlich befristet und sah ausdrücklich zwei vertraglich definierte Optionsverlängerungen vor. Diese dienten dazu, eine gewisse Flexibilität in der Übergangsphase zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die zeitliche Begrenzung der Nutzung verbindlich festzulegen.
Die vertraglich vorgesehenen Optionen wurden vollständig ausgeschöpft:
•Die erste Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 21.08.2024 / 10.09.2024 für den Zeitraum bis zum 16.09.2025 vereinbart.
•Die zweite und zugleich letzte Optionsverlängerung wurde mit Nachtragsvertrag vom 12.09.2025 / 22.09.2025 abgeschlossen und verlängert das Mietverhältnis letztmalig bis zum 16.09.2026.
Mit Inanspruchnahme dieser zweiten Option sind die im Mietvertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft. Eine darüberhinausgehende Verlängerung ist vertraglich nicht vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Nutzung der Alten Zollgarage ausdrücklich als zeitlich befristete Übergangslösung zu verstehen, die im Rahmen der bestehenden vertraglichen Möglichkeiten bereits maximal ausgeschöpft wurde.
1. Nachfrage
Welche Pläne gibt es für Potse zu einem anderen temporären Standort, bis das Haus der Jugend fertig gestellt ist?
Antwort auf 1. Nachfrage
Das Jugendamt befindet sich derzeit in einer intensiven Prüfphase möglicher alternativer Standorte für die Potse. Hierbei werden unterschiedliche Optionen hinsichtlich Eignung, Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit bewertet.
Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Aussagen zu einem konkreten Ersatzstandort getroffen werden, da die entsprechenden Abstimmungs- und Prüfprozesse noch nicht abgeschlossen sind.
Das Jugendamt ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Kontinuität selbstverwalteter Jugendarbeit auch in Übergangsphasen zu sichern. Vor diesem Hintergrund wird mit Nachdruck daran gearbeitet, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen der Potse gerecht werden.
Das Jugendamt ist daher optimistisch, dass es im weiteren Verlauf gelingt, bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit für die ruhigeren Angebotsformate der Potse geeignete räumliche Perspektiven zu eröffnen. Ziel bleibt es, die fachliche Arbeit der Potse in diesem Bereich möglichst kontinuierlich fortzuführen und dabei die Bedarfe der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen.
2. Nachfrage
Werden oder wurden die Potse-Jugendlichen bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für die Raumsuche mit einbezogen?
Antwort auf 2. Nachfrage
Die Potse bzw. die dort aktiven Jugendlichen wurden in die bisherigen Prozesse zur Raumsuche einbezogen.
Dies umfasst sowohl die Einbindung bei der Identifizierung und Auswahl der Alten Zollgarage als temporären Standort als auch die Beteiligung im Zusammenhang mit den Nutzungsmöglichkeiten im Rockhaus Berlin. Die Beteiligung erfolgte im Rahmen von Gesprächen und Abstimmungen, in denen Bedarfe, Anforderungen und Nutzungsperspektiven eingebracht werden konnten.
Letztendlich erfolgte die Anmietung der Zollgarage dann auch durch den „Untendurch e.V.“ (Nachfahren des Potse e.V.).
Dies wird auch bei zukünftigen Anmietungen als Weg gewählt werden.
Das Jugendamt verfolgt dabei den Anspruch, selbstverwaltete Jugendarbeit partizipativ zu begleiten und die Perspektiven der Nutzer_innen angemessen zu berücksichtigen. Beteiligung ist insofern ein zentraler Bestandteil bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen.
Das Jugendamt steht hierzu in einem strukturierten, regelmäßigen Austausch mit dem Kollektiv der Potse, der derzeit in einem monatlichen Turnus erfolgt. In diesem Rahmen werden aktuelle Entwicklungen, Bedarfe und mögliche Perspektiven gemeinsam besprochen. Auch im weiteren Verfahren wird das Jugendamt die Potse weiterhin einbeziehen, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Verfahrensschritte möglich ist, um zu tragfähigen und möglichst konsensualen Lösungen zu gelangen.
Dateien
- Antwort auf die mündliche Anfrage XY
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