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Situation von LARA

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Welchen aktuellen Stand hat der Auszug von LARA aus der Fuggerstraße? 

Antwort auf 1. Frage

Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist LARA e.V. aus der beanstandeten Wohnung ausgezogen. Diese wurde anschließend wieder vermietet und wird nunmehr ihrer Bestimmung entsprechend zum Wohnen genutzt.

 

2. Frage

Bleibt das Bezirksamt bei seiner Position, dass LARA keine Ausnahmegenehmigung von der Zwecksentfremdung von Wohnraum zu erteilen ist?

Antwort auf 2. Frage

Wie bereits in der Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Nr. 1509/XX vom 03.03.2000 erläutert, besteht gesetzlich keine Möglichkeit, eine Genehmigung zu erteilen. Da sich an dieser Rechtslage nichts geändert hat, muss es dabei bleiben.

 

1. Nachfrage

Welche weiteren konkreten Optionen bleiben aus Sicht des Bezirksamts LARA für den Weiterbetrieb innerhalb diesem Bezirk?
 

Antwort auf 1. Nachfrage

Das Bezirksamt sieht zwei Optionen: Entweder nutzt LARA e.V. weiterhin nur die eine Wohnung, für die ein Bestandsschutz nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 ZwVbG besteht und die weiterhin genutzt werden darf, oder es wird der ernsthafte Versuch unternommen, entsprechende Gewerberäume anzumieten. Das Bezirksamt hatte LARA e.V. Unterstützung bei der Suche nach passenden Gewerberäumen angeboten. Diese Unterstützung hat LARA e.V. leider abgelehnt. Bereits vor der Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung hatte das Bezirksamt LARA e.V. etwa 20 im Bezirk zur Anmietung angebotene Gewerbeobjekte vermittelt, die aus verschiedenen, zumeist nicht nachvollziehbaren Gründen, für LARA e.V. nicht in Betracht kamen. Die von LARA e.V. angeführten Gründe hielten insbesondere auch keinem Vergleich mit den Räumlichkeiten in der Fuggerstraße stand. Es wurde an den vorgeschlagenen Objekten Eigenschaften bemängelt, die auch das Objekt in der Fuggerstraße nicht besitzt. Im Übrigen hat sich das Bezirksamt auch für die Finanzierung eines neuen Standortes eingesetzt. Obwohl das Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die mündliche Auskunft erhielt, dass im Grunde alle verlangten Gewerbemieten von dort akzeptiert werden, hatte sich das Bezirksamt nochmals schriftlich an die Staatssekretärin gewandt und um eine wohlwollende Prüfung der Übernahme der Kosten gebeten. Eine Reaktion liegt bis zum heutigen Tage nicht vor.

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