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Kathreiner-Hochhaus, Potsdamer Straße 186

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

1. Frage Welchen Stand haben die Sanierungsplanungen des Hauses um es für eine Verwendung als Gerichtsstandort herzurichten nach Leerstand seit 2018?

Antwort auf 1. Frage Nachdem im April 2020 in Abstimmung mit den Denkmalbehörden eine Einpassplanung die Geeignetheit des Gebäudes für Zwecke des Verwaltungsgerichtes bestätigt hatte, wurde im März 2021 von einem neu beauftragten Architekturbüro eine überarbeitete Vorplanung zur Instandsetzung und Umnutzung des Hauses erstellt. Gegen diese Vorplanung besteht seitens der Denkmalbehörden erheblicher Klärungsbedarf, denn sie ist in weiten Teilen nicht denkmalgerecht; dies, obwohl die Maßgaben der Denkmalbehörden seit langem bekannt waren und auch seit Juni 2020 wiederholt dem neuen Büro vermittelt wurden. Inhaltlich fanden letztmalig Gespräche darüber im März und April 2021 mit den Denkmalbehörden statt. Eine Veränderung der Planung erfolgte nicht, auch wurden keine denkmalverträglichen Alternativen erarbeitet, stattdessen wurde von der BIM mit Datum vom 6.11.2021, Eingang 9.11.2021, eine Bauvoranfrage bei der bauaufsichtlich für dieses Vorhaben zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Oberste Bauaufsicht - eingereicht. Dazu wurde die Untere Denkmalschutzbehörde mit Datum vom 14. (E 17.) 12.2021 um Stellungnahme ersucht. Von formalen Unzulänglichkeiten des Antrages abgesehen, bestehen die dargelegten erheblichen Bedenken der Denkmalbehörden uneingeschränkt weiterhin. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Vorhaben derzeit Gegenstand von Kommunikation auf verschiedenen Ebenen ist.

 

2. Frage Wie werden dabei Anforderungen des Denkmalschutzes gewährleistet?

Antwort auf 2. Frage Die aktuelle Vorplanung ist mit denkmalpflegerischen Belangen und Erfordernissen nicht vereinbar. Die geplante Sanierung sieht anstelle denkmalverträglicher Lösungen zum Erhalt des Baudenkmals u.a. umfängliche Rückbaumaßnahmen vor, die vermeidbar wären sowie einen denkmalunverträglichen Erweiterungsbau.

 

1. Nachfrage Wie sehen nun nach langwierigen Abstimmungen die Vereinbarungen der BIM mit den Denkmalbehörden aus?

Antwort auf die 1. Nachfrage Aktuell stagnieren die im März 2021 begonnenen Gespräche zur Vorplanung des Vorhabens aufgrund der Bauvoranfrage, die durch die BIM zum Ende des letzten Jahres gestellt worden ist. Wie dargelegt, bestehen zu wesentlichen Teilen des derzeitigen Entwurfsstandes weiterhin erhebliche denkmalrechtliche Bedenken; in dieser Form wäre das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

 

2. Nachfrage Wie bewertet das Bezirksamt das Ergebnis, sind dabei schmerzliche Kompromisse notwendig?

Antwort auf die 2. Nachfrage Derzeit liegt wie dargelegt eine mit den Denkmalbehörden abgestimmte Planung nicht vor. Selbstverständlich sind diese zu vertretbaren Kompromisslösungen bereit und haben diese in Teilen auch bereits in Aussicht gestellt. Dies gilt auch für unabweisbare technische und nutzungsbedingte Anforderungen (u.a. einen Erweiterungsbau). In erneuten Gesprächen sind denkmalverträgliche Lösungen zu erarbeiten und abzustimmen.

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