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Barbarossadreieck 7-93: Konkrete Bauanträge und Baugenehmigung II

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Welche Bauanträge liegen bislang bei dem Bauvorhaben vor?

Antwort auf 1. Frage Es liegen folgende Anträge vor: 1. Neubau Wohngebäude, Martin- Luther- Str. 48 (Bauantrag im vereinfachten Verfahren gem. § 63 der Bauordnung für Berlin -BauO Bln) 2. Neubau Büro- und Geschäftshaus Martin- Luther- Str. 48 (Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 BauO Bln) 3. Neubau Tiefgarage, Martin- Luther- Str. 48 (Bauantrag im vereinfachten Verfahren gem. § 63 BauO Bln)

 

2. Frage Wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt?

Antwort auf 2. Frage Nein. 1. Nachfrage Wenn nein, wann ist mit der Erteilung der Baugenehmigung zu rechnen? Antwort auf die 1. Nachfrage Die Baugenehmigungen werden zeitnah unter Beachtung des § 69 Abs. 3 BauO Bln erteilt, somit innerhalb eines Monats, nachdem alle erforderlichen Unterlagen, Nachweise sowie die positiven Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche der Bauaufsicht vollständig vorliegen.

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