Sanierung und Erweiterung der Lindenhof-Grundschule
Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)
Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra, Fraktion DIE LINKE:
1. Frage: Welchen Planungsstand hat das Vorhaben?
Antwort: Das Bedarfsprogramm wurde unter Berücksichtigung der Nachforderungen der Senatsverwaltung für Bildung überarbeitet. Derzeit findet die interne Prüfung durch den Bedarfsträger statt und das überarbeitete Bedarfsprogramm wird danach zur schulfachlichen und baufachlichen Prüfung an die jeweiligen Prüfreferate der Hauptverwaltung übergeben.
2. In der Arbeitsplanung FM 2023 (Anlage 1) wurde ausgeführt: „Beantragung Bauvorbereitungsmittel aus Ansatz gem. Nr. 3.3 AV zu § 54 LHO - i.H.v. 50.000 €; eingereichtes Bedarfsprogramm wurde nicht bestätigt; Neuaufstellung Bedarfsprogramm eingereicht, Verzögerungen infolge Personaldefizit“. Sind diese Probleme nun ausgeräumt?
Antwort: Entgegen den Angaben in der Arbeitsplanung war das Bedarfsprogramm noch nicht eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen Übermittlungsfehler in der Anlage. Die Personaldefizite zur Überarbeitung des Bedarfsprogramms konnten temporär aufgefangen werden. Es bestehen jedoch weiterhin personelle Defizite zur darüberhinausgehenden Projektbearbeitung. Insbesondere im Bereich der Projektsachbearbeitung der Leistungsbilder der technischen Ausrüstung bei FM sowie der Außenanlagen im FB Grün ist das Projekt nicht vollständig besetzt. Eine weitere Bearbeitung, hier insbesondere die Bindung der weiteren Planungsbeteiligten darf erst nach Prüfung und Genehmigung des Bedarfsprogramms durch die Hauptverwaltungen erfolgen.
3. Welche Sanierungs- und Erweiterungsphasen sind mit welchen Terminen geplant?
Antwort: Erst mit Vorliegen des geprüften Bedarfsprogramms können die weiteren Planungsbeteiligten für die Maßnahme zur Lindenhof-Grundschule beauftragt werden. Nach Abschluss der dafür notwendigen VgV-Verfahren werden die Planungsunterlagen (Vorplanungsunterlage und Bauplanungsunterlage) erarbeitet. Einschließlich der Prüfzeiten der Hauptverwaltungen ist mit einer geprüften BPU nicht vor 2026 zu rechnen. Nach Abschluss der Ausführungsplanung und der Vergabe der Bauleistungen ist nach aktuellem Stand ein Baubeginn in 2028 realistisch. Als erstes soll der Erweiterungsbau (Bauteil C) errichtet werden, wofür etwa ein Jahr vorgesehen ist. Nach Auslagerung der Schulgemeinschaft in den fertiggestellten Ergänzungsbau wird das Bestandsgebäude saniert (Bauteil A) und mit der Errichtung der Sporthalle (Bauteil D) begonnen. Auch für diese Baudurchführung ist ein Jahr eingeplant. Als finaler Bauabschnitt wird die historische Turnhalle zur Mensa umgebaut und zwecks Aufstockung für die entstehenden Fachräume mit einer Leichtkonstruktion versehen (Bauteil D). Da auch hierfür mit einer Bauzeit von rund einem Jahr gerechnet wird, ist der Abschluss der Gesamtmaßnahme für das Jahr 2031 vorgesehen.
4. Wie erfolgt eine Erweiterung der Schule, welche Art Baukörper und mit welcher Raumkapazität ist geplant?
Antwort: Vorgesehen sind der Umbau- und die Sanierung des historischen Bestandsgebäudes und der Turnhalle. Letztere weist im Bestand nicht die erforderlichen Hallenteile aus und ist zu klein. Sie soll daher für die Mensa umgenutzt werden. Darüber hinaus ist eine Aufstockung dieses Gebäudes mit einer Leichtkonstruktion vorgesehen. Bauzeitlich wurde das Dach mit sehr hoher Attika bereits genutzt. Die erforderliche Programmfläche wird insbesondere in einem solitären Erweiterungsbau sowie einer benachbart zu errichtenden Sporthalle umgesetzt. Die zu erreichende Raumkapazität ist für eine 2,5-zügige Grundschule vorgesehen und wird entsprechend den Vorgaben für die Sanierung und Erweiterung von Schulen im Land Berlin reduzierende Abweichungen vom Musterraumprogramm Neubau von Grundschulen aufweisen. Hierüber befinden die zuständigen Prüfreferate im Rahmen der weiteren Bedarfsprogrammprüfung.
5. Welche Alternativ-Flächen wurden geprüft, um dort die neue Sporthalle zu errichten?
Antwort: Es stehen keine geeigneten alternativen Flächen zur Verfügung. Die Prüfung ist in Abstimmung mit dem FB Stadtplanung im Rahmen des SIKo-Prozesses erfolgt. Als einzige weitere in Betracht kommende SIKo-Potenzialfläche konnte das Grundstück an der Paul-Schmidt-Straße, auf dem sich die KGA Eschenallee befindet, identifiziert werden. Im Bezirksamt konnte jedoch kein Beschluss über eine Inanspruchnahme der Fläche herbeigeführt werden. Der Bezirk verfolgt daher die ursprünglichen Planungen für die Errichtung einer neuen drei zügigen Grundschule auf diesem Grundstück ebenso wenig weiter, wie die Option der Errichtung einer Schulsporthalle für die Lindenhof-Grundschule. Unter Berücksichtigung altersangemessener und sicherer Schulwege sowie im Sinne der Unterrichtsorganisation wäre die Errichtung einer Schulsporthalle für die Lindenhof-Grundschule an der Paul-Schmidt-Straße auch nur eine möglichst zu vermeidende Notlösung.
6. Auf welcher Grundlage kommt das Bezirksamt zur Ansicht, dass der Beschluss der BVV 0485/XX (Friedhofsflächen prinzipiell von der Bebauung auszuschließen und als Grünfläche zu erhalten) missachtet werden kann?
Antwort: Für die zu entstehenden Gebäude stehen keine Alternativen und für Grundschulkinder fußläufig verkehrssicher erreichbare Flächen zur Verfügung. Die beiden betroffenen Abteilungen auf dem Friedhof Eythstraße entlang der Domnauer Straße direkt gegenüber dem Schulgrundstück sind nicht pietätbehaftet. Das Schulgrundstück selbst weist nicht ausreichend Fläche für ein zusätzliches Gebäude, das sowohl die fehlende Programmfläche als auch die Sporthalle aufnehmen könnte aus. Wie in der Beantwortung zu Frage 5 erläutert, käme einzig das nicht ideal gelegene Grundstück an der Paul-Schmidt-Straße, auf dem sich die KGA Eschenallee befindet, als SIKo-Potenzialfläche in Betracht. Da aber auch hiergegen auf bezirkspolitischer Ebene Einwände bestehen (siehe Zählgemeinschaftsvereinbarung der aktuellen Wahlperiode bis 2026), könnten bei Beachtung des BVV-Beschluss 0485/XX nicht die für diesen Schulstandort dringend benötigten Schulplätze geschaffen werden.
7. Welche nächsten Planungs- bzw. Baufortschritte sind für 2024 bzw. 2025 geplant?
Antwort: Vorausgesetzt es liegt die Prüfung und Genehmigung des Bedarfsprogramms durch die Prüfreferate der Hauptverwaltungen vor, sind die Planungsbeteiligten zu binden. Die Leistungen sind detailliert und nach Leistungsbildern auszuschreiben. Aufgrund der zu erwartenden Honorarsummen sind hierfür mehrere mehrstufige VgV-Verfahren durchzuführen. Für die Durchführung eines VgV-Verfahrens bis zum Vertragsschluss sind mindestens sechs Monate erforderlich. Wenn das Planungsteam zusammengestellt ist erfolgt die Vorplanung mit Aufstellung der VPU. Diese muss wiederum schul- und baufachlich durch die Hauptverwaltungen geprüft werden. Hier muss derzeit leider mit Prüfläufen von vier bis acht Monaten gerechnet werden. Nach Vorliegen der geprüften VPU ist die BPU aufzustellen, die die Entwurfsplanung sowie besonders kostenrelevante Teilleistungen der Genehmigungs- und der Ausführungsplanung umfasst.
8. Welchen Stand hat die personelle Abdeckung mit Fachpersonal bei diesem Projekt?
Antwort: Siehe Beantwortung Frage 2.
9. Wann ist ein Abschluss der Maßnahme angestrebt?
Antwort: Angestrebt war zuletzt die Fertigstellung in 2029. Dies ist aufgrund der eingetretenen Verzögerungen infolge der begrenzten Personalkapazitäten sowie der derzeit besonders langen Prüfläufe bei den ebenfalls ausgelasteten Hauptverwaltungen nicht mehr zu halten. Derzeit wird mit einer Fertigstellung in 2031 gerechnet.
Die Beantwortung erfolgte durch Eva Majewski, Stadträtin für Stadtentwicklung und Facility Management in Abstimmung mit der Abteilung für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur (SchulSpoBiKu) für das Bezirksamt.
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