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Zusammenarbeit mit Kulturelle Erben e.V.

Elisabeth Wissel

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage

Aus welchen Gründen und welcher Rechtsgrundlage werden dem Verein Kulturelle Erben, obwohl kein strafrechtlicher Tatbestand (Ermittlungsverfahren 2024) vorlag, die weitere Zusammenarbeit bei Jugendprojekten verweigert?

Antwort

Eine strafrechtliche Bewertung ist für die Entscheidung über eine fachliche Zusammenarbeit oder Förderung nicht allein maßgeblich. Nicht alles, was strafrechtlich zulässig ist, entspricht zugleich den fachlichen Standards, pädagogischen Grundsätzen und demokratischen Werten, die das Jugendamt im Rahmen seiner Arbeit vertritt und fördern möchte.

Das Jugendamt trägt im Bereich der Jugendförderung eine besondere fachliche Verantwortung. Grundlage der Zusammenarbeit mit freien Trägern ist daher nicht allein die strafrechtliche Bewertung einzelner Sachverhalte, sondern insbesondere die Frage, ob Angebote geeignet sind, demokratische Werte, ein diskriminierungssensibles Miteinander, gegenseitigen Respekt sowie die Interessen und den Schutz junger Menschen zu stärken.

Kooperations- und Förderentscheidungen erfolgen im Rahmen der jugendhilfefachlichen, zuwendungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen. Eine Verpflichtung des Jugendamtes zur Zusammenarbeit mit einem bestimmten Träger besteht nicht.

 

2.Frage

Wie bewertet das Bezirksamt die Kontaktaufnahme des Bezirksbürgermeisters mit der Vermieterin des „Umsteigers“ im Kontext laufender Ermittlungen?

Antwort

Bezirksbürgermeister Oltmann hat sich dafür engagiert, dass im "Umsteiger" Jugendarbeit etabliert wird. Dafür war Herr Oltmann lange vor Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Leiter des Vereins Kulturelle Erben im stetigen Austausch mit der Eigentümerin des Gebäudes.

Das Bezirksamt hat sich unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit der Frage auseinandergesetzt, wie Jugendarbeit am Standort „Umsteiger“ verlässlich und fachlich verantwortbar umgesetzt werden kann. Hierzu fanden Gespräche im Zusammenhang mit der Nutzung und den Rahmenbedingungen des Standortes statt.

Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen erfolgen auf Grundlage fachlicher, jugendhilferechtlicher sowie zuwendungsrechtlicher Erwägungen. Ziel des Bezirksamtes war und ist die Sicherstellung einer demokratischen, diskriminierungsfreien und fachlich tragfähigen Jugendarbeit am Standort.

 

3.Frage

Der Antisemitismusvorwurf wurde gerichtlich ausgeräumt, welche Gründe gibt es noch dem Verein keine Jugendarbeit mehr zu ermöglichen und auch Kooperationen mit anderen Trägern über das Bezirksamt zu verhindern?

Antwort

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass straf- oder zivilrechtliche Bewertungen und fachliche Einschätzungen der Jugendhilfe unterschiedlichen Maßstäben folgen können. Die Entscheidung des Bezirksamtes betrifft nicht die grundsätzliche Zulässigkeit von Meinungsäußerungen, sondern die Frage, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen bezirklich verantworteter oder geförderter Jugendprojekte möglich ist.

Das Jugendamt sieht sich in der Verantwortung, demokratische, diskriminierungsfreie und antisemitismussensible Standards in der Jugend- und Bildungsarbeit zu gewährleisten. Grundlage von Kooperationen sind dabei fachliche Eignung, demokratische Grundhaltungen sowie die Fähigkeit, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektvoll und diskriminierungssensibel zu begleiten.

Entscheidungen über Kooperationen mit anderen Trägern treffen diese grundsätzlich eigenverantwortlich.

 

4.Frage

Gab es seitens des Bezirksamts Warnungen an andere Träger, mit dem Verein Kulturelle Erben nicht mehr zusammenzuarbeiten, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Antwort

Seitens des Jugendamtes wurden keine Warnungen an andere Träger ausgesprochen, nicht mit dem Verein Kulturelle Erben e.V. zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit Trägern dann gewünscht, wenn fachliche, demokratische und diskriminierungsfreie Haltungen die Grundlage der jeweiligen Arbeit bilden. Fachliche Gespräche und Einschätzungen erfolgen dabei im Rahmen des regulären fachlichen Austauschs und der jugendhilfefachlichen Verantwortung des Jugendamtes.

 

5.Frage

Warum verweigert sich das Bezirksamt der Bewertung der Staatsanwaltschaft:  Die Inhalte des Schaufensters fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Ein Bild wird ausdrücklich als „erlaubte Kritik an der Siedlungspolitik des israelischen Staates“ eingestuft?

Antwort

Das Bezirksamt erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit ausdrücklich an. Gleichzeitig ist eine strafrechtliche oder verfassungsrechtliche Bewertung nicht allein maßgeblich für Entscheidungen über Kooperationen und Förderungen im Bereich der Jugendhilfe.

Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen Räume für politische Diskussionen und kontroverse Debatten zu eröffnen. Dazu gehört ausdrücklich auch die kritische Auseinandersetzung mit staatlichem Handeln und internationalen Konflikten.

Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen. Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, junge Menschen zu einer differenzierten, demokratischen und respektvollen Auseinandersetzung zu befähigen.

 

6.Frage

Warum beharrt das Bezirksamt stattdessen weiter auf der Beurteilung des Beauftragten gegen Antisemitismus?

Antwort

Das Bezirksamt bezieht im Rahmen seiner fachlichen Einschätzung unterschiedliche Perspektiven und fachliche Bewertungen ein. Hierzu können auch Einschätzungen von Fachstellen im Themenfeld Antisemitismusprävention gehören.

Unabhängig davon trifft das Bezirksamt seine Entscheidungen eigenständig im Rahmen seiner jugendhilfefachlichen Verantwortung sowie auf Grundlage demokratischer, diskriminierungsfreier und menschenrechtsorientierter Standards der Jugend- und Bildungsarbeit.

 

7.Frage

Gab es vom Bezirksamt mit dem Verein ein klärendes Gespräch nach dem Zerwürfnis, wenn nein, warum nicht?

Antwort

Es hat Gespräche und Austauschformate zwischen Vertreter_innen des Bezirksamtes und dem Verein gegeben. Das Bezirksamt hat dabei wiederholt die Möglichkeit zum fachlichen Austausch genutzt.

Grundsätzlich bleibt das Jugendamt ansprechbar für fachliche Gespräche im Rahmen demokratischer und diskriminierungsfreier Grundhaltungen.

 

8. Frage

Wie sollen junge migrantische Menschen mit Fragen zum Israel-Palästina-Konflikt lernen, was auf Basis des Völkerrechts an Israel und dem IDF für Projekte kritisiert werden muss und was antisemitisch ist, wenn gleichzeitig für Projekte wie den Kulturellen Erben e.V. die Finanzierung gestrichen wird?

Antwort

Das Jugendamt hält es für wichtig, jungen Menschen – auch jungen migrantischen Menschen – Räume zu eröffnen, in denen politische Konflikte, internationale Krisen sowie Fragen von Krieg, Völkerrecht, Menschenrechten und Diskriminierung differenziert diskutiert werden können. Dazu gehört ausdrücklich auch die Auseinandersetzung mit dem Israel-Palästina-Konflikt.

Kritik an staatlichem Handeln, auch an der Politik Israels oder militärischen Maßnahmen, ist selbstverständlich möglich und Teil demokratischer Debatten. Sie darf jedoch nicht in antisemitische oder andere diskriminierende Deutungsmuster, pauschalisierende Zuschreibungen oder die Relativierung von Menschenrechten umschlagen.

Aufgabe politischer Bildungs- und Jugendarbeit ist es daher, genau diese Unterscheidungsfähigkeit zu stärken und junge Menschen zu einer demokratischen, respektvollen und reflektierten Auseinandersetzung zu befähigen.

Das Bezirksamt fördert hierzu unterschiedliche Projekte der politischen Bildung, Demokratieförderung und Antidiskriminierungsarbeit.

 

9.Frage

Wie stellt sich das Bezirksamt präventive migrantische Jugendarbeit vor?

Antwort

Präventive Jugend(sozial)arbeit richtet sich grundsätzlich an alle jungen Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder familiärer Geschichte.

Sie umfasst insbesondere Beziehungsarbeit, Beteiligung, Empowerment, politische Bildung, Antidiskriminierungsarbeit, Konfliktbearbeitung sowie die Förderung demokratischer Handlungsfähigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit ernst zu nehmen, ihnen Orientierung und Unterstützung zu bieten sowie diskriminierungsfreie Räume der Begegnung und Beteiligung zu schaffen.

Prävention bedeutet dabei nicht Stigmatisierung, sondern die Stärkung von Teilhabe, Respekt, Selbstwirksamkeit und demokratischer Auseinandersetzung.

 

10.Frage

Welche Bedeutung hat antifaschistische kritische Jugendarbeit im Bezirk?

Antwort

Jugendarbeit hat im Bezirk eine hohe Bedeutung. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit wahrzunehmen und zu stärken sowie Räume für Austausch, Beteiligung, politische Bildung und demokratische Auseinandersetzung zu schaffen.

Dazu gehört ausdrücklich auch, gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie demokratische Prozesse kritisch zu hinterfragen und sich mit unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen.

Jugend(sozial)arbeit soll junge Menschen befähigen, Konflikte respektvoll auszutragen, unterschiedliche Perspektiven auszuhalten und sich aktiv in eine demokratische Gesellschaft einzubringen. Eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen ist ausdrücklich Teil demokratischer Bildungsarbeit, solange sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt.

Grundlage hierfür sind demokratische, diskriminierungsfreie und rechtsstaatliche Werte. Das Jugendamt unterstützt daher Angebote, die Teilhabe, Vielfalt, Menschenrechte, gegenseitigen Respekt und ein diskriminierungsfreies Zusammenleben fördern.

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