Städtebauliche Machbarkeitsstudie Baufeld 9: Haus der Jugend ohne Jugend?

Gemeinsame große Anfrage der Fraktionen der SPD, Grüne und Linke.

  1. Frage: Wie lässt es sich erklären, dass die in der am 20.9.2023 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten „Machbarkeitsstudie Schöneberger Linse Baufeld 9“ (Architekten Roedig, Schop) als Nutzungsvarianten ein Haus der Jugend nicht mehr vorsieht, obwohl das ganz eindeutig die Beschlusslage der BVV ist?

Antwort auf 1. Frage Die technische Machbarkeitsstudie für das „Baufeld 9“ soll aufzeigen, in welchem Maße das „Baufeld 9“ bebaut werden kann und welche möglichen Nutzungen an diesem Standort realisierbar sind. Um eine realistische Kenngröße zu ermitteln, wurden die Bedarfe bei den Bedarfsträgern erfragt, woraus sich eine Gesamtsumme von rund 23.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) ergeben hat. Für das „Baufeld 9“ wurden seitens des Jugendamtes 700 m² Nutzfläche für jugendkulturelle Nutzungen sowie weitere Flächen für stationäres (betreutes) Jugendwohnen und Büroräume für das Jugendamt gemeldet. Aus dem Jugendamt haben wir die „Beschreibung der Arbeit von Kinder- Jugendfreizeitstätten (JFE) und Jugendclubs & Jugendtreffpunkten“ erhalten, woraus auch hervorgeht, welche Räume und Nutzungen die Einrichtungen der Jugendarbeit benötigen, um ein breites Spektrum an ugendlichen/jungen Menschen mit sehr unterschiedlichen Jugendkulturen anzusprechen. Die technische Machbarkeitsstudie trifft noch keine detaillierten Aussagen zu der konkreten Aufteilung der Räume und wie diese durch die Fachvermögen im Einzelnen bespielt werden. Die Planungen sehen insgesamt mehr Flächen für die Jugendarbeit vor, als die vorgesehenen Bedarfe des „Haus der Jugend“. Entsprechend ist die Aussage, dass ein Haus der Jugend entfällt so nicht korrekt. Die gemeldeten Bedarfe wurden vollumfänglich in das Raumprogramm im Rahmen der technischen Machbarkeitsstudie übernommen. Weitere soziale und kulturelle Angebote an dem Standort erweitern zudem die Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Vielzahl verschiedener Nutzungen schafft die Möglichkeit der Mehrfachnutzung und erzeugt zudem inhaltlicher Synergien.

2. Frage: Inwiefern ist der geplante Verzicht des Hauses der Jugend und die geplante Errichtung einer Dreifeldsporthalle mit dem JHA und dem Sportausschuss kommuniziert worden?

Antwort auf 2. Frage: Auf die jugendkulturellen Angebote, wie im Haus der Jugend vorgesehen, wird nicht verzichtet (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Planungen für das „Baufeld 9“ wurden im Jugendhilfeausschuss am 28.06.2023 vorgestellt. Der Bedarf an einer Inklusionssporthalle mit 3 Hallenteilen wurde vom Schul- und Sportamt gemeldet. Grundsätzlich weist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein erhebliches Defizit an gedeckten Kernsportanlagen auf. Entsprechend ist der Bau einer Dreifeldsporthalle sinnvoll und zur Behebung der Defizite notwendig.

Nach dem „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg“ stehen einem rechnerischen Gesamtbedarf (vereinsorganisierter Sport und privat organisierter vereinsungebundener Sport) an Sporthallenfläche von 56.744 m² ein Ist-Bestand von 45.578 m² gegenüber. Es ergibt sich somit ein Defizit von 11.166 m² (ca. 11,5 Sporthallen). Da viele der bestehenden Sporthallen nicht wettkampfgeeignet sind, besteht hierfür ein Defizit in einer Größenordnung von 19.093 m², was in etwa 20 Zweifeldhallen entspricht. Hinzu kommt ein Defizit an Schulsporthallenflächen von ca. 13.390m², was 14 Sporthallen entspricht.

3. Frage: Wie und auf wessen Wunsch kommt es dazu, und wie ist das mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur kommuniziert worden, dass in der o.g. Machbarkeitsstudie ein Haus der Jugend nicht mehr vorgesehen ist, wohl aber eine Bibliothek, obwohl der Standort zwischen mehreren bereits bestehenden großen Bibliotheksstandorten liegt?

Antwort zur 3. Frage: Auf die jugendkulturellen Angebote, wie im Haus der Jugend vorgesehen, wird nicht verzichtet (vgl. Antwort zu Frage 1). Sämtliche Bedarfe von Jugend wurden und sind berücksichtigt. Die Idee einer kleinen Stadtteilbibliothek wurde im Rahmen der Stegreifentwürfe entwickelt. Derzeit besteht ein Defizit an Bibliotheksflächen.

4. Wie kommt es dazu, dass ein Haus der Jugend in der Machbarkeitsstudie nicht mehr angedacht wird, wohl aber ein Haus für Kinder, ein Kompetenzzentrum für Erziehungsberufe, ein SIBUZ, ein Schul- und Sportamt-Verwaltungsgebäude, Kinoräume usw.?

Antwort zur 4. Frage: Das Defizit an öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen der standortgebundenen, offenen Jugendarbeit ist bekannt. Entsprechend wird auf die jugendkulturellen Angebote, wie im Haus der Jugend vorgesehen, nicht verzichtet (vgl. Antwort zu Frage 1). In der technischen Machbarkeitsstudie wurden die Bedarfe angesetzt, die uns durch die Fachabteilungen genannt wurden. In diversen Fachübergreifenden Austauschrunden und bilateralen Gesprächen wurden die Bedarfe erörtert. Als Grundlage für die Bedarfsermittlung dienen auch die Versorgungsbilanzen in den jeweiligen Fachplanungen der einzelnen Ämter. In der dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten Präsentation zur „Technischen Machbarkeitsstudie Schöneberger Linse „Baufeld 9“ werden die gemeldeten Bedarfe nach Nutzung, Flächenbedarf und Melder aufgelistet. Hieraus lässt sich ablesen, welche Fachbereiche den Standort als für ihre Nutzungen geeignet halten und Bedarfe im räumlichen Umkreis des Baufeldes 9 haben. Die räumliche Nähe und mögliche Mehrfachnutzung von Räumen verschiedenster Nutzergruppen ermöglichen ein platzsparendes Bauen und Synergieeffekte. Die unmittelbare Nachbarschaft zum Bildungscampus Schöneberger Linse ist ein weiterer Standortvorteil und ergänzt diesen um weitere Nutzungen aus dem Bereich Bildung, Soziales und Kultur.

5. Frage: Inwiefern befürchtet das BA bei all diesen Nutzungskonzepten ein mögliches Konfliktpotential mit „lauten Nutzungen“ durch das Haus der Jugend?

Antwort zur 5. Frage: Für das Baufeld 9 wurden aus dem Jugendamt 700 m² Nutzfläche für jugendkulturelle Nutzungen sowie weitere Flächen für stationäres (betreutes) Jugendwohnen und Büroräume für das Jugendamt gemeldet. Aus der „Beschreibung der Arbeit von Kinder- Jugendfreizeitstätten (JFE) und Jugendclubs & Jugendtreffpunkten“ geht hervor, dass auch konzerttaugliche, multifunktionale Räume benötigt werden, die Lärm emittieren. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, soll zusätzlich ein Ort für die „lauten Nutzungen“ an einem anderen Standort realisiert werden. Hierfür wird derzeit der Standort am Werner-Voß-Damm 47 geprüft. Durch die räumliche Nähe der Standorte Baufeld 9 und Werner-Voß-Damm 47 sind Kooperationen und Synergien möglich.

6. Frage: Wie gedenkt das BA die BVV-Beschlüsse Drs. 0744/XX, 1441/XIX, 2029/XX, die einen klaren Auftrag für die Entwicklung eines Hauses der Jugend beinhalten, an einem Ort an dem „laute Nutzungen“ möglich sind, umzusetzen?

Antwort zur 6. Frage: Die jugendkulturellen Angebote, wie im Haus der Jugend vorgesehen, sind nach wie vor auf dem „Baufeld 9“ vorgesehen. Ein Ort für die „lauten Nutzungen“ könnte ggf. an einem anderen Ort realisiert werden (vgl. Antwort zu Frage 5).

7. Frage: Welche Bauflächen wären aus Sicht des BA geeignet, um ein Haus der Jugend zu erreichen, in dem „laute Nutzungen“ möglich sind (mit der Bitte parzellengenaue Nennung der entsprechenden Flächen)?

Antwort zur 7. Frage: Das Bezirksamt erwägt die Möglichkeit, die „lauten Nutzungen“ und die weniger lauten Nutzungen räumlich zu trennen. Die weiteren jugendkulturellen Angebote sollen auf dem „Baufeld 9“ realisiert werden. Für die „lauten Nutzungen“ wird derzeit der Standort Werner-Voß-Damm 47 (Flurstück 4/11) geprüft. Hierzu fand in der 41. KW eine Abstimmungsrunde zwischen dem Stadtentwicklungsamt, SE FM, Jugendamtsdirektor, Herrn Schworck und dem Bürgermeister Herrn Oltmann statt. Der Vorschlag zur Prüfung des Standortes am Werner-Voß-Damm und die Idee „laute“ und „leise“ Nutzungen zu trennen ist auf Wohlwollen gestoßen.

8. Frage: Inwieweit könnten bei den alternativen Bauflächen Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden oder eben nicht?

Antwort zur 8. Frage: Der Standort Werner-Voß-Damm 47 liegt im selben Städtebaufördergebiet wie das Baufeld 9. Allerdings ist der Standort Werner-Voß-Damm 47 bisher nicht für eine Fördermaßnahme vorgesehen. Die Aufschlüsselung der jugendkulturellen Angebote in „laute“ und „leise“ Nutzungen auf zwei Standorte hat für die Förderung der weiterhin geplanten Nutzungen auf dem Bauffeld 9 keinerlei Auswirkungen.

Die Antwort ist gezeichnet von der Bezirksstadträtin Eva Majewski.