Ziel- und Servicevereinbarungen transparent machen

Antrag, Frakt. GRÜNE und LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen der Bezirksverordnetenversammlung in Form von Vorlagen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Begründung:

§ 15 BezVG sieht vor, die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben zu unterrichten. Explizit werden dort auch „abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen“ genannt. Andere Bezirke geben abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen als Vorlage zur Kenntnisnahme in den Geschäftsgang der Bezirksverordnetenversammlung. Dadurch erfolgt eine transparente sowie durch die Bezirksverordnetenversammlung bestätigte Unterrichtung. Die Unterlagen sind auch im Nachgang zentral abrufbar. Durch das aktive Einbringen von abzuschließenden Service- und Zielvereinbarungen in die Bezirksverordnetenversammlung erfolgt eine frühzeitige Information, die dem Ansinnen des eingangs zitierten Paragraphen entspricht. Die Bezirksverordneten werden somit zu ihren Aufgaben nach § 17 (1) BezVG befähigt.

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